Förderung Zug-um-Zug
Eine Unterschreitung des Tariflohns um deutlich mehr als 20 % kann gerechtfertigt sein...
Eine Unterschreitung des Tariflohns um deutlich mehr als 20 % kann gerechtfertigt sein, falls der Auszubildende zuvor Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit erhalten hat. Dies hat nun das Bundesarbeitsgericht entschieden (Az.: 9 AZR 999/06).
In dem Fall klagte ein Azubi auf Lohnerhöhung, da seine Vergütung deutlich unter dem Tarifniveau lag. Diese Unterschreitung sei jedoch gerechtfertigt, entschieden die Richter. Denn der Kläger habe zuvor Zuschüsse der Arbeitsagentur - und damit aus öffentlichen Mitteln - erhalten. Erst diese Unterstützung habe ihm die Aufnahme einer Ausbildung ermöglicht. Da er nun besser stünde als ohne Ausbildungsplatz, müsse er sich auch mit einer geringeren Vergütung zufrieden geben.
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