Faxen dicke
Muss der Arbeitgeber im Kündigungsverfahren überprüfen, ob auch der Betriebsrat das seinerseits Erforderliche ordentlich erledigt hat?
Muss der Arbeitgeber im Kündigungsverfahren überprüfen, ob auch der Betriebsrat das seinerseits Erforderliche ordentlich erledigt hat? Nein, entschied das Bundesarbeitsgericht im Falle einer Arbeitnehmerin, deren Kündigung arg schnell über die Bühne ging – innerhalb einer Stunde hatten sich Arbeitgeber und Betriebsrat in zwei kurzen Faxen ausgetauscht.
Ein möglicher Fehler des Betriebsrats bei seiner Beschlussfassung im Anhörungsverfahren ist grundsätzlich nicht dem Arbeitgeber zuzurechnen, so die Richter. Eine Ausnahme kommt zwar dann in Betracht, wenn für den Arbeitgeber erkennbar nur eine persönliche Stellungnahme des Betriebsratsvorsitzenden vorliegt - so z.B. bei spontaner Zustimmung des anwesenden Betriebsratsvorsitzenden. Allein der kurze zeitliche Abstand zwischen der Information des Betriebsrats und seiner Reaktion reicht aber noch nicht aus für die Annahme einer evident erkennbaren Nichtbefassung des Betriebsrats als Gremium mit der Angelegenheit - sei es auch in fehlerhafter Form.
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