Falsche Versprechungen
Bundesarbeitsgerichts (Az.: 5 AZR 254/05)
Ein öffentlicher Arbeitgeber darf sich von einem Angestellten nicht eine monatliche Zahlung als Gegenleistung für die Zusage der späteren Ernennung des Angestellten zum Beamten versprechen lassen. Dies geht jetzt aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor (Az.: 5 AZR 254/05).
Eine solche Vereinbarung sei auch als Nebenabrede in einem Arbeitsvertrag nichtig und begründe einen öffentlich- rechtlichen Erstattungsanspruch auf Rückzahlung. Davon zu unterscheiden sei die Vereinbarung einer verminderten Vergütung wegen der Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft nach beamtenrechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Zusage einer späteren Beamtenernennung. Hiergegen bestehen nach Auffassung des BAG keine rechtlichen Bedenken.
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Letztes Update 19.01.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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