Europa und kranke Rentner
Europäischer Gerichtshof (Az C-156/01)
Rentner, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem ihrer Herkunft wohnen, müssen bei der Krankenkasse, bei der sie in ihrem Wohnstaat eingetragen sind, für Behandlungen in einem anderen Mitgliedstaat vorher eine Genehmigung einholen. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof entschieden (Az C-156/01).
Letztes Update 21.01.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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