EuGH billigt dänische KFZ-Steuer
Der Europäische Gerichtshof hat in einer Entscheidung (AZ.C-383/01) die dänische Besteuerung von Kraftfahrzeugen gebilligt.
Der Europäische Gerichtshof hat in einer Entscheidung (AZ.C-383/01) die dänische Besteuerung von Kraftfahrzeugen gebilligt. Dieses Urteil hat über den Einzelfall hinaus Bedeutung. Nicht nur für die vergleichbare Besteuerung von Kraftfahrzeugen in den anderen skandinavischen Staaten, sondern sicher auch für sog. Fiskalzölle insgesamt und ihre Umwandlung in eine inländische Steuer. Damit sind Zölle gemeint, die ausschließlich die Aufgabe haben, einen Deckungsbeitrag für den Staatshaushalt zu leisten.
Zum Hintergrund: die skandinavischen Staaten erzielen "seit jeher" nicht unerhebliche Teile ihres Steueraufkommens aus der Besteuerung von Kraftfahrzeugen (übrigens ein Umstand, der in der deutschen Steuerreformdiskussion und den Vergleichen mit anderen Steuersystemen ebenso übersehen wird wie die dort erheblich höhere Mehrwertsteuer). Diese Steuer fällt regelmäßig bei der Erst-Zulassung der Fahrzeuge an. Die Steuer beträgt ca. zwischen 100% und 200% des Kaufpreises. In Dänemark gilt dabei als Bemessungsgrundlage der Kaufpreis inkl. 25% Mehrwertsteuer und 9% pauschalierte Handelsspanne des Händlers. Interessant am Rande ist, daß also auf die Mehrwertsteuer noch einmal eine Steuer erhoben wird. Herr Eichel: wie wär´s damit?
Die Steuer wurde in der Vergangenheit auch mit Argumenten aus dem Umweltschutz und der Überlegung der Einschränkung des KFZ-Verkehrs begründet. Wie verfehlt solche Argumente sind, läßt sich daran sehen, daß der Fuhrpark in den skandinavischen Ländern statistisch um einiges veralteter ist als in den Mitteleuropäischen Länder.
Die Steuer wurde ein europarechtliches Problem, weil sie nur bei der Erstzulassung erhoben wird und damit regelmäßig (mangels eigener Produktion in Dänemark) bei oder kurz nach der Einfuhr dorthin.
Nationale Steuersouveränität gestärkt
Interessant an dem Urteil sind folgende Aspekte:
a) auch die vergleichbar ausgestalteten Steuern in den anderen skandinavischen Staaten dürften damit "sicher" sein. Dies war auch deshalb lange Jahre streitig, weil Dänemark sich in seinem Beitrittsvertrag zur EU vorbehalten hatte, die damalige Einfuhrabgabe in eine inländische Steuer umwandeln zu dürfen. Das hatten die anderen skandinavischen Länder jedoch in dieser Form versäumt; sie hatte sich solche Steuern lediglich in einseitigen Erklärungen vorbehalten oder als nicht europarechtlich relevant betrachtet. Der EuGH hat diesen Aspekt jedoch nicht zur Begründung seiner Entscheidung herangezogen, so daß er nunmehr als irrelevant anzusehen ist.
b) In früheren Entscheidungsketten war eine Tendenz des EuGH zu erkennen, inländische Abgaben bereits dann als europarechtswidrig anzusheen, wenn sie aus Anlaß des oder in zeitlicher Nähe zum Grenzübertritts erhoben wurden. Dabei wurde versucht, einer Verlagerung solcher Abgaben ins Inland insoweit entgegen zu treten, als sie eine Umgehung des Verbots von Einfuhrabgaben darstellen würden. Im Hinblick auf die KFZ-Besteuerung hat der EuGH diese Tendenz nicht fortgesetzt.
c) Bleibt das Argument, daß die Höhe der Steuer die Einfuhr praktisch behindere. Hier hat der EuGH jedoch aufgrund des Vortrags der dänischen Regierung keinen Anlaß zur Beanstandung gesehen. Damit ist nicht mehr erkennbar, welche Dimension eine Einfuhrbehinderung durch Besteuerung haben muß, um als europarechtswidrige Behinderung der Einfuhr angesehen werden zu können.
Der EuGH hat mit diesem Urteil die nationale Souveränität über die Steuersysteme ganz erheblich gestärkt. Er hat allerdings zugleich auch Wege aufgezeigt, die unter dem Aspekt der europäischen Grundfreiheiten eher kritisch zu sehen sein dürften. Denn nunmehr wird es bei steuerlichen Behinderungen der wirtschaftlichen Austauschbeziehungen kaum noch abschätzbar, wann der EuGH darin eine europarechtswidrige Behinderung sehen oder der nationalen Steuersouveränität Vorrang einräumen wird.
Das Urteil ist zu finden unter zu finden unter http://www.europa.eu.int/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de&Submit=Suchen&
docrequire=alldocs&numaff=C-383%2F01&datefs=&datefe=&nomusuel=&domaine=
Letztes Update 21.01.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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