Erdgas statt Stinkdiesel
berechtigt, ökologische Erwägungen in Bezug auf den angebotenen Fuhrpark zu berücksichtigen
Eine Gemeinde, die eine Ausschreibung für den Betrieb eines städtischen Busverkehrsdienstes veranstaltet, ist berechtigt, ökologische Erwägungen in Bezug auf den angebotenen Fuhrpark zu berücksichtigen, wie der Europäische Gerichtshof entschieden hat.
Der Gleichbehandlungsgrundsatz steht der Berücksichtigung von Umweltschutzkriterien nicht allein deshalb entgegen, weil nur eine beschränkte Zahl von Unternehmen diese Kriterien erfüllen können, so die Richter.
Letztes Update 21.01.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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