Einzelgespräche
Es besteht kein genereller Anspruch des Arbeitnehmers auf Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds zu einem Personalgespräch über den Abschluss eines Aufhebungsvertrages.
Es besteht kein genereller Anspruch des Arbeitnehmers auf Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds zu einem Personalgespräch über den Abschluss eines Aufhebungsvertrages. So entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht (Az.: 1 ABR 53/03).
Personalgespräche über den Abschluss eines Aufhebungsvertrages hätten zwar häufig Themenbereiche zum Gegenstand, die eine Beteiligung des Betriebsrats rechtfertigen. Denkbar seien aber auch andere Fallgestaltungen, etwa wenn in dem Gespräch nur noch die einzelnen Modalitäten des Aufhebungsvertrages besprochen würden. Für die Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds seien daher die Umstände des Einzelfalls entscheidend, so das BAG.
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