Eingeschränkte Mitbestimmung bei Azubi-Gehalt
Unternehmen können das Gehalt für Auszubildende unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Mitbestimmung des Betriebsrates festlegen.
Unternehmen können das Gehalt für Auszubildende unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Mitbestimmung des Betriebsrates festlegen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor (Az.: 4 ABR 8/05).
Gemäß § 99 BetrVG hat der Betriebsrat nur dann ein Mitspracherecht, wenn eine Vergütungsgruppenordnung vorliegt. Enthält der Tarifvertrag kein solches Gruppierungsschema, so habe der Betriebsrat auch kein Mitbestimmungsrecht, entschieden die Richter. Unternehmen könnten dann das Gehalt für die Ausbildung frei aushandeln.
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