Ein-Euro-Jobs begründen kein privatrechtliches Arbeitsverhältnis
Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts
Dies entschied nun das Bundesarbeitsgericht. Denn diese Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen dienen lediglich dazu, erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen und begründen insofern nur ein
öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis (Az.: 5 AZR 290/07).
Dies zeige sich insbesondere darin, dass der Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung zwischen dem Grundsicherungsträger und dem Hilfsbedürftigen durch einen Verwaltungsakt ersetzt werden könne. Die Eingliederungshilfe durch den Grundsicherungsträger bestehe in der Bereitstellung einer öffentlich-rechtlichen Arbeitsmöglichkeit und nicht in der Verschaffung eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses. Daran ändere sich auch dann nichts, wenn private Dritte mit einbezogen würden.
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Letztes Update 17.12.2009 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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