Du darfst bürgen!
Bundesarbeitsgericht (Az.: 5 AZR 617/01)
Die Bürgenhaftung eines Generalunternehmers, der einen Nachunternehmer mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragt, für die Mindestlohnansprüche der bei dem Nachunternehmer beschäftigten Arbeitnehmer, ist verfassungsgemäß. Zu dieser Entscheidung kommt jetzt das Bundesarbeitsgericht (Az.: 5 AZR 617/01).
Der hierdurch bewirkte Eingriff in die durch das Grundgesetz geschützte Unternehmerfreiheit des Generalunternehmers sei durch Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt und entspreche dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, begründete das BAG seine Entscheidung.
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Letztes Update 19.01.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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