Don Gottschalkeone
Gesetze, die das Sammeln von Wetten dem Staat oder seinen Konzessionären vorbehält, müssen gerechtfertigt sein.
Gesetze, die das Sammeln von Wetten dem Staat oder seinen Konzessionären vorbehält, müssen gerechtfertigt sein. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden und dem im entsprechenden Fall zuständigen italienischen Gericht aufgegeben, zu prüfen, ob die italienischen Regelungen tatsächlich den Zielen des Schutzes der Verbraucher und der Sozialordnung Rechnung tragen und ob die auferlegten Beschränkungen nicht unverhältnismäßig sind (Az C-243/01).
Letztes Update 21.01.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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