Directors und Officers Liability Versicherung
Was ist eine D&O Versicherung?
Die D&O Versicherung ist eine Möglichkeit die Haftungsrisiken für Teile der Belegschaft des Unternehmens zu begrenzen und ökonomisch abzusichern. Die D&O Versicherung ist ursprünglich verstärkt in den Vereinigten Staaten eingesetzt worden, weil dort das Risiko von Dritten in Anspruch genommen zu werden, vielfach größer war. Da inzwischen die Rechtsprechung in Europa vielfach die Sorgfalts- und Organisationspflichten von Führungskräften fester gezurrt hat, ist ein nicht geringes Haftungsrisiko auch auf dem europäischen Kontinent entstanden.
Versichert werden können alle Mitglieder der geschäftsführenden Organe wie z.B. Vorstand oder Geschäftsführer oder Mitglieder des Aufsichtsrates oder beratender Organe (wie z.B. ein Beirat bei Kapitalgesellschaften). Der Versicherungsschutz erstreckt sich regelmäßig auf die Gesamtheit der Organe und kann erweitert werden auf leitende Mitarbeiter. Dies ist insbesondere von großer Bedeutung für die Führungskräfte des Unternehmens, da häufig bereits bei relativ geringer Zusatzprämie auch die Haftungsrisiken für die Führungskräfte des oberen und mittleren Managementes mit abgedeckt werden kann. Eine Versicherung einzelner Personen ist zwar grundsätzlich möglich, hat sich aber wegen der hohen Beitragssummen der Versicherung in der Praxis bisher nicht durchgesetzt.
Je nach Anbieter und Konzept wird für Ansprüche aus dem Bereich Umwelt- und /oder Produkthaftung, öffentlich- rechtliche Ansprüche, Ansprüche wegen fehlendem oder unzureichendem Versicherungschutz eine Versicherung angeboten. Der Schutz umfaßt somit in der Regel den Bereich der Gefährdungshaftung und der einfachen und groben Fahrlässigkeit. Es werden Ansprüche aus der Nichterfüllung vertraglicher Pflichten sowie Vertragsstrafen oder Geldleistungen aus dem Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht mit abgedeckt. Die Höchstsumme der Deckungssumme beträgt in der Regel maximal 50 Millionen DM.
Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, daß in dem jeweiligen Unternehmen eine Ist-Analyse vorgenommen wird, in welchem Bereich sich die haftungsrechtlichen Risiken befinden und in welchem Umfange auch gegenüber den Mitarbeitern eine Absicherung über eine Versicherung erfolgen kann und soll.
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Letztes Update 27.05.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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