Dienstleister statt Ärmelschoner
Was ist eigentlich bei Privatisierung der Post mit den Beamten passiert?
Was ist eigentlich bei Privatisierung der Post mit den Beamten passiert? Erst einmal gar nichts, doch hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, sie im Wege einer sogenannten Insichbeurlaubung von ihren beamtenrechtlichen Pflichten freizustellen und bei gleichbleibender Tätigkeit als Arbeitnehmer zu beschäftigen. In diesem Fall erhalten sie wegen der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht eine deutlich höhere Nettovergütung. Das macht die Sache attraktiv, und wenn mehr Beamte den Statuswechsel wollen, als es Plätze gibt, stellt sich die Frage nach den Auswahlkriterien. Und danach, ob dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei diesen Kriterien zusteht.
Das hat das Bundesarbeitsgericht jetzt bejaht. Die Insichbeurlaubung führt zu einer Umgruppierung. Richtlinien über die ihr vorausgehende personelle Auswahl bedürfen der Zustimmung des Betriebsrats.
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