Dienst ist Dienst und weiß ist weiß
Dienstkleidung, die der Arbeitgeber bezahlen muss
Hat ein Altenpfleger während der Arbeit “weiß” zu tragen, so fällt das unter den Begriff Dienstkleidung, die der Arbeitgeber bezahlen muss, wenn er sich vertraglich dazu verpflichtet hat. Das hat jetzt das Bundesarbeitsgericht im Fall der Caritas entschieden.
Deren Vorschriften sehen vor, dass Dienstkleidung vom Dienstgeber unentgeltlich gestellt wird. Die Mitarbeiter haben während der Arbeit weiße Kleidung zu tragen, die bei mindestens 60 Grad Celsius waschbar sein muß. Das Tragen anderer Kleidung bei der Ausübung des Dienstes ist nicht erlaubt. Daraufhin begehrte der Kläger die Feststellung, daß die Beklagte ihm unentgeltlich Dienstkleidung zu stellen hat.
Mit Erfolg. Laut Gericht gelten solche Kleidungsstücke als Dienstkleidung, die auf Anordnung des Arbeitgebers zur besonderen Kenntlichmachung im dienstlichen Interesse während der Arbeitszeit zu tragen sind. Das wird durch die Bekleidungsvorgaben zu Farbe und Material erreicht. Die weiße Oberbekleidung hebt das Pflegepersonal aus dem Kreis der übrigen Personen heraus, die sich in einem Krankenhaus aufhalten. Sie bewirkt nach außen hin ein einheitliches Bild der Pflegekräfte und weist sie Besuchern und Patienten gegenüber als Mitarbeiter der Beklagten aus. Es handelt sich nicht um Berufskleidung, deren Beschaffung grundsätzlich dem Arbeitnehmer obliegt, der sie aber entsprechend den Anforderungen der geschuldeten Arbeitsleistung nach seinem persönlichen Geschmack bestimmen kann.
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Letztes Update 20.01.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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