Die Widerrufs- und Rückgaberechte
Welche Widerrufs- und Rückgaberechte gibt es?
§ 355 BGB normiert das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen. Hiernach ist der Verbraucher an eine auf Abschluss eines Vertrages gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn ihm das Gesetz ein Widerrufsrecht einräumt und er von diesem Widerrufsrecht fristgemäß Gebrauch macht. Wesentliche Änderung durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz ist die Vereinheitlichung der Widerrufs- und Rückgaberechte bei allen Verbraucherverträgen in § 355 Abs. 3 BGB. Dieser bestimmt nunmehr eine einheitliche Frist von sechs Monaten ab Vertragsschluss, nach deren Ablauf das Widerrufsrecht des Verbrauchers für den Fall, dass der Verbraucher nicht oder nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist, erlischt, wobei diese Frist allerdings bei Verträgen über die Lieferung von Waren erst am Tag ihres Eingangs beim Empfänger beginnt. Beseitigt wird damit die bisherige sehr uneinheitliche Regelung der Höchstfristen.
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Letztes Update 26.05.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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