Die Weltmarke mit den zwei bis drei Streifen
Der Inhaber einer bekannten Marke kann die Benutzung eines ähnlichen Zeichens, das nur als Verzierung aufgefasst wird, nicht verhindern.
Der Inhaber einer bekannten Marke kann die Benutzung eines ähnlichen Zeichens, das nur als Verzierung aufgefasst wird, nicht verhindern. Eine Beeinträchtigung der bekannten Marke kann jedoch dann eintreten, wenn der Grad der Ähnlichkeit zwischen dieser Marke und dem Zeichen bewirkt, dass das Publikum das Zeichen und die Marke gedanklich miteinander verknüpft, ohne sie unbedingt zu verwechseln.
Das hat der Europäische Gerichtshof im Streit von Adidas mit der Konkurrenz entschieden, die auf ihren Sportartikeln zwei Streifen anbringt. Ob das für die geforderte gedankliche Verknüpfung mit den drei Streifen von Adidas genügt, muss nun das zuständige nationale Gericht entscheiden (Az c-408/01).
Letztes Update 21.01.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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