Eine Kündigung verstößt gegen Art. 6 Abs. 1 GG, wenn sie wegen der Eheschließung des Arbeitnehmers mit einer chinesischen Staatsangehörigen ausgesprochen wurde
Das BVerwG hat entschieden, dass das generelle Internetverbot im Glücksspielstaatsvertrag weder gegen das Grundgesetz noch gegen europäisches Unionsrecht verstößt
Der Arbeitnehmer kann in entsprechender Anwendung des § 670 BGB einen Anspruch gegen den Arbeitgeber haben, ihm erforderliche Aufwendungen zu erstatten
Der Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund bis zu zwei Jahre zu befristen, steht eine frühere Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht entgegen, wenn diese mehr als drei Jahre zurückliegt
Die Regelungen zum Kaufrecht finden sich in §§ 433 – 453 BGB. Zentrale Anspruchsgrundlage im Kaufrecht ist § 433.
Bitte lesen Sie § 433 BGB.
§ 433 BGB hat durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz zwei wesentliche Änderungen erfahren: Zum einen werden die Sachmängel den Rechtsmängeln gleichgestellt. Was ein Sachmangel ist, erläutert § 434 BGB. Den Rechtsmangel regelt § 435 BGB. Egal, welcher Mangel auftritt – es tritt die gleiche Rechtsfolge ein. Zum anderen muss der Verkäufer die Sache mangelfrei übergeben. Die mangelfreie Übergabe und Übereignung der Kaufsache gehört nun zu den gesetzlichen Hauptleistungspflichten des Verkäufers.
Vor dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz handelte es sich hierbei lediglich um eine Nebenpflicht.