Die Kommanditgesellschaft auf Aktien
Besonderheiten einer KGaA
Die KGaA ist eine gesetzlich besonders geregelte gesellschaftliche Mischform, die Elemente einer KG und einer AG enthält. Hierbei handelt es sich strukturell gesehen um eine juristische Person, eine AG, mit einem in Aktien zerlegten Grundkapital, das den sog. Kommanditaktionären, gehört. Zusätzlich gibt es aber auch noch einen Gesellschafter, der, wie bei der KG, persönlich unbeschränkt haftet.
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Rechtsanwalt Jan Köster
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Letztes Update 25.08.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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