Die eingetragene Genossenschaft
Besonderheiten einer e.G.
Die eingetragene Genossenschaft ist eine juristische Person, eine gesellschaftsrechtliche Vereinigungsform und damit unabhängig von dem Bei- und Austritt einzelner Mitglieder. Sie hat ein variables Gesellschaftskapital und kann die persönliche Haftung ihrer Mitglieder im Fall der Insolvenz selbst bestimmen. Im Übrigen haftet nur das Vermögen der Genossenschaft. Die e.G. zeichnet sich dadurch aus, dass ihre Mitglieder zugleich Kunden des förderwirtschaftlichen Unternehmens sind. Damit ähnelt die e.G. den Kapitalgesellschaften. Von denen sie sich aber durch die hervorgehobene Stellung der Mitglieder unterscheidet (Identitätsprinzip). Die Mitglieder einer e.G. schließen sich zusammen, um bestimmte wirtschaftliche oder ideelle Ziele zu erreichen.
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Rechtsanwalt Jan Köster
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Letztes Update 26.08.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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