Die Aktiengesellschaft
Besonderheiten einer AG
Die AG ist eine Kapitalgesellschaft. Sie ist gem. § 1 Abs.1 S.1 AktG eine juristische Person und haftet als solche demnach, gem. § 1 Abs.1 S.2 AktG, auch nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Sie gilt außerdem gem. § 3 AktG als Handelsgesellschaft und ihre Funktion besteht darin, große Kapitalmengen zu sammeln und somit Unternehmungen mit großem Kapitaleinsatz zu ermöglichen. Dieses begründet auch die umfassende gesetzliche Regelung über die Binnenstruktur einer AG, die im wesentlichen nicht der freien Gestaltung unterliegt, sondern zwingende Anlegerschutzvorschriften beinhaltet.
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Rechtsanwalt Jan Köster
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Letztes Update 25.08.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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