Eine Kündigung verstößt gegen Art. 6 Abs. 1 GG, wenn sie wegen der Eheschließung des Arbeitnehmers mit einer chinesischen Staatsangehörigen ausgesprochen wurde
Das BVerwG hat entschieden, dass das generelle Internetverbot im Glücksspielstaatsvertrag weder gegen das Grundgesetz noch gegen europäisches Unionsrecht verstößt
Der Arbeitnehmer kann in entsprechender Anwendung des § 670 BGB einen Anspruch gegen den Arbeitgeber haben, ihm erforderliche Aufwendungen zu erstatten
Der Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund bis zu zwei Jahre zu befristen, steht eine frühere Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht entgegen, wenn diese mehr als drei Jahre zurückliegt
Der vierte Kernpunkt ist das " Bauen des Entscheidungsergebnisses auf objektiven Kriterien".
Ein Beispiel: Es ist sicherlich möglich, beim Verhandeln um den Preis eines Gebrauchtwagens ein Ergebnis zu erzielen, ohne Baujahr und Zustand als Messlatte zu nutzen, und stattdessen nach der Farbe und anderer Faktoren des persönlichen Geschmacks zu gehen. Es ist bei solchen Verhandlungsmethoden jedoch fraglich, ob das Ergebnis zu einer längerfristig guten Beziehung zwischen Autohändler und Kunden führt, denn der persönliche Geschmack kann sich ändern und damit auch das Gefühl, einen angemessenen Gegenwert für den Kaufpreis erhalten zu haben. Es ist also im Sinne der Erhaltung einer guten Beziehung ratsam, objektive Kriterien heranzuziehen.
Solche Kriterien können sein: der Marktwert, frühere Vergleichsfälle, wissenschaftliche Gutachten, Kriterien von Sachverständigen, Kosten, Gerichtsurteile, moralische Kriterien, Gleichbehandlung, Tradition, Gegenseitigkeit etc.. Grundsätzlich sollten objektive Kriterien willensunabhängig sein, gesetzlich legitimiert und durchführbar sein.