Eine Kündigung verstößt gegen Art. 6 Abs. 1 GG, wenn sie wegen der Eheschließung des Arbeitnehmers mit einer chinesischen Staatsangehörigen ausgesprochen wurde
Das BVerwG hat entschieden, dass das generelle Internetverbot im Glücksspielstaatsvertrag weder gegen das Grundgesetz noch gegen europäisches Unionsrecht verstößt
Der Arbeitnehmer kann in entsprechender Anwendung des § 670 BGB einen Anspruch gegen den Arbeitgeber haben, ihm erforderliche Aufwendungen zu erstatten
Der Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund bis zu zwei Jahre zu befristen, steht eine frühere Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht entgegen, wenn diese mehr als drei Jahre zurückliegt
Wir kommen zum dritten Kernpunkt, der Erarbeitung von "Wahlmöglichkeiten".
Häufig wird in einem Konflikt nur ein Weg als Lösungsweg angesehen. Der Blick für alternative Wege bleibt verschlossen. Ist dieser eine Weg jedoch nicht geeignet, die beiderseitigen Interessen zu befriedigen, so wird eine Übereinkunft unmöglich. Wichtig für die Verhandlungspartner ist somit, Alternativen zu entwickeln. Kreativität ist eine Eigenschaft, die bei Verhandlungen gewünscht, wenn nicht gar erforderlich ist. Das Entwickeln verschiedener Lösungswege unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien ist ein wesentlicher Schritt zur Zielerreichung. Als »Rezept« zur Entwicklung kreativer Wahlmöglichkeiten wird daher folgendes angegeben:
- den Prozess des Findens von Optionen von der Beurteilung eben dieser Optionen trennen;
- danach trachten, die Zahl der Optionen eher zu vermehren als nach der »einen« Lösung zu suchen;
- nach Vorteilen für alle Seiten Ausschau halten;
- Vorschläge entwickeln, die den anderen die Entscheidung erleichtern.
Die Zahl der Optionen, d.h. der Wahlmöglichkeiten, sollte möglichst hoch sein. Die Suche nach einer »richtigen« Lösung begrenzt die Kreativität der Teilnehmer. Ein Raum zu späteren Verhandlungen wird nur dann eröffnet, wenn eine nennenswerte Anzahl unterschiedlicher Ideen entwickelt wurde, auf denen man dann gemeinsam aufbauen kann.
Die für eine Seite befriedigenden Wahlmöglichkeiten sollten der Gegenseite so dargestellt werden, dass dieser die Entscheidung dafür leicht gemacht wird. So werden beispielsweise viele Menschen durch ihre Vorstellung von Rechtmäßigkeit beeinflusst. Empfindet man eine mögliche Lösung als gerecht und fair, so kann man sich eher dafür entscheiden. Diese Eigenschaften sollten bezüglich des Lösungsweges also besonders herausgestellt werden. Auch Präzedenzfälle - möglichst aus dem Erfahrungsbereich der Gegenseite - beeinflussen günstig den Entscheidungsprozess.