Das eine ersetzt das andere
Bundesarbeitsgericht in einer weiteren aktuellen Entscheidung (Az.: 4 AZR 536/04)
Die Bezugnahme in einem von einem tarifgebundenen Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag auf die für das Arbeitsverhältnis einschlägigen Tarifverträge stellt regelmäßig eine Gleichstellungsabrede dar. Dies hat jetzt das Bundesarbeitsgericht in einer weiteren aktuellen Entscheidung klargestellt (Az.: 4 AZR 536/04).
Sie solle die etwa fehlende Tarifgebundenheit des Arbeitnehmers ersetzen und zur schuldrechtlichen Anwendung des Tarifvertrages auf das Arbeitsverhältnis führen, der für die tarifgebundenen Arbeitnehmer kraft Gesetzes gilt, so das BAG.
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Letztes Update 19.01.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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