Das darfst Du behalten!
Arbeitgeber, die versehentlich zu viel Lohn ausgezahlt haben, müssen dies sofort zurück verlangen, wenn sie den Fehler bemerken.
Arbeitgeber, die versehentlich zu viel Lohn ausgezahlt haben, müssen dies sofort zurück verlangen, wenn sie den Fehler bemerken. Sonst hat gegebenenfalls der Arbeitnehmer Glück und kann das Geld behalten. Dies entschied jetzt aktuell das Bundesarbeitsgericht (Az.: 6 AZR 217/04).
Die Rückforderung müsse innerhalb einer kurzen Frist geltend gemacht werden. Nach langer Untätigkeit des Arbeitgebers sei es auch unerheblich, ob der Arbeitnehmer den Fehler hätte erkennen und melden müssen, so das BAG.
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Letztes Update 19.01.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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