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Wochenarbeitszeiten von mehr als 48 Stunden in Deutschland zulässig
Obwohl sie gegen eine europäische Richtlinie verstoßen, sind Wochenarbeitszeiten von mehr als 48 Stunden in Deutschland zulässig, weil der Gesetzgeber die Umsetzung der Richtlinie verschlafen hat.
Das geht aus einer Entscheidung es Bundesarbeitsgerichts hervor.
Die Richtlinie begrenzt die durchschnittliche Wochenarbeitszeit auf 48 Stunden. Auch ist Bereitschaftsdienst, während dessen die Arbeitnehmer in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers anwesend sein müssen, im vollen zeitlichen Umfang Arbeitszeit im Sinne der Richtlinie. Das deutsche Arbeitszeitgesetz genügt den Anforderungen der Richtlinie nicht, weil es Zeiten des Bereitschaftsdienstes, in denen der Arbeitnehmer nicht tatsächlich arbeitet, der Ruhezeit zurechnet. Trotz ihrer Unvereinbarkeit mit den Vorgaben der Richtlinie sind die betreffenden Regelungen des Arbeitszeitgesetzes aber weiterhin anzuwenden. Eine EG-Richtlinie begründet Umsetzungspflichten für die Mitgliedstaaten; im Verhältnis zwischen privaten Arbeitsvertragsparteien ist sie nicht unmittelbar anwendbar.
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Letztes Update 20.01.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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