 | 2012 |
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Anspruch auf Vereinbarung eines Versorgungsrechts |
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Betriebsübergang bei Rettungszweckverband |
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Kündigung wegen "Stalking" |
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Zur Zulässigkeit des Antrags in einer Klage nach § 9 TVG |
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Arbeitgeberleistungen als Erfüllung eines Mindestlohnanspruchs nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz |
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Betriebliche Altersversorgung nach Altersteilzeit |
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Umfang des Forderungsübergangs bei „Hartz IV-Leistungen“ |
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Kürzung von Zeitguthaben |
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Altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer |
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Frist zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen nach AGG |
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Keine Ablösung einzelvertraglicher Inbezugnahme durch (Haus-)Tarifvertrag |
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Vergütungserwartung bei Mehrarbeit |
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Ausschluss von Doppelansprüchen bei unwirksamer Kündigung |
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Schadensersatz wegen Gehaltseinbußen |
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Entschädigung wegen der Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers |
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Frage nach der Schwerbehinderung im bestehenden Arbeitsverhältnis |
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Betriebliches Eingliederungsmanagement |
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Mehrfach befristete Arbeitsverträge zulässig |
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Anspruch auf Weihnachtsgratifikation bei gekündigtem Arbeitsverhältnis |
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Anforderungen an die Hinweispflicht des Arbeitsgerichts gemäß § 6 Satz 2 KSchG |
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Betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer der früheren Deutschen Reichsbahn |
 | 2011 |
| BAG Urteile (Auswahl) |
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Sozialauswahl und Altersdiskriminierung |
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Überlassung von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes an private Einsatzbetriebe |
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Kündigung gegenüber einem minderjährigen Auszubildenden |
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Mehrmalige Inanspruchnahme der Pflegezeit |
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Sondertarifvertrag für studentische Aushilfskräfte |
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Verschlüsselte Formulierung |
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Rücktritt vom Aufhebungsvertrag während des Insolvenzeröffnungsverfahrens |
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Betriebsübergang - Widerspruch des Arbeitnehmers |
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Interessenausgleich beim Entleiher |
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Einführung des Entgeltrahmenabkommens der Metallindustrie (ERA) nach Verbandsaustritt? |
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Abmahnung wegen unentschuldigten Fehlens |
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Prüfpflicht zur Besetzung freier Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen |
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Voraussetzungen einer Insolvenzanfechtung von Lohnzahlungen |
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Befristete Arbeitsverhältnisse älterer Arbeitnehmer |
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Vererblichkeit von Urlaubsabgeltungsansprüchen |
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Kündigung des Chefarztes einer katholischen Klinik wegen Wiederverheiratung |
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Betriebsübergang bei Zwangsverwaltung eines Grundstücks |
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Tariflicher Feiertagszuschlag für Oster- und Pfingstsonntag |
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Wechsel zu einer „Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft“ vor Betriebsübergang |
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Urlaubsabgeltungsansprüche und Ausschlussfristen |
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Befristung von Urlaubsansprüchen |
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Berechnung der insolvenzgeschützten Betriebsrentenanwartschaft |
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Betriebsratsanhörung zur Kündigung und Ersetzung der Stellungnahme des Betriebsrats zur Massenentlassungsanzeige durch einen Interessenausgleich |
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Falsche Beantwortung der Frage nach einer Schwerbehinderung |
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Sachliche Reichweite einer vertraglichen Bezugnahmeklausel |
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Gewerkschaftseintritt eines Arbeitnehmers während der Nachbindung (§ 3 Abs. 3 TVG) des Arbeitgebers |
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Abmeldepflicht von Betriebsratsmitgliedern |
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Einzelvertragliche Vergütungsregelung eines Chefarztes im Bereich des BAT-KF |
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Einsatz eines Privatfahrzeugs im Rahmen der Rufbereitschaft |
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Abgelehnte Sprachkursteilnahme - Entschädigung wegen Diskriminierung aufgrund ethnischer Herkunft? |
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AGB-Kontrolle einer Arbeitszeitregelung |
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Unterlassene Anhörung eines Betriebsrats vor Ausspruch einer Kündigung |
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Zugang einer Kündigung bei Übergabe des Kündigungsschreibens an den Ehegatten außerhalb der Wohnung |
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Sozialplanabfindung bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente |
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Verlagerung eines Betriebsteils ins grenznahe Ausland |
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Nach Inkrafttreten des TVöD besteht kein Anspruch auf Fortzahlung der Funktionszulage im Schreibdienst |
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Verbandsaustritt unter Nichteinhaltung der satzungsmäßigen Kündigungsfrist |
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Tarifwidrige Betriebsvereinbarung und gewerkschaftlicher Beseitigungsanspruch |
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Urlaub in der Kündigungsfrist |
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Urlaubsanspruch während der Elternzeit? |
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Außerdienstliche Aktivitäten für NPD und JN als Kündigungsgrund |
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Schadensersatz wegen Arbeiten an asbesthaltigen Bauteilen |
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Widerruf einer in AGB geregelten Zulage, ergänzende Vertragsauslegung in Altfällen |
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Vergütung eines Bauarbeiters bei Auslandseinsatz |
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Abdingbarkeit des Anspruchs auf Entgeltumwandlung nach § 1a BetrAVG |
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Abstieg in eine niedrigere Vergütungsgruppe |
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Abfindungshöhe richtet sich nach dem Alter des Arbeitnehmers |
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Der Arbeitnehmer kann in entsprechender Anwendung des § 670 BGB einen Anspruch gegen den Arbeitgeber haben, ihm erforderliche Aufwendungen zu erstatten |
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§ 613a BGB ist auch anwendbar, wenn nur ein Betriebsteil auf einen anderen Inhaber übergeht |
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Der Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund bis zu zwei Jahre zu befristen, steht eine frühere Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht entgegen, wenn diese mehr als drei Jahre zurückliegt |
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Kündigung wegen mehrjähriger Freiheitsstrafe |
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Widerruf der Bestellung zum Beauftragten für den Datenschutz |
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Unwirksamkeit einer qualifizierten tariflichen Differenzierungsklausel |
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Keine Anwendung der im Entleiherbetrieb geltenden Ausschlussfristen auf „Equal Pay“-Anspruch des Leiharbeitnehmers |
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Bemessungsdurchgriff bei der Aufstellung eines Sozialplans im Konzern |
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§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG ist nicht anwendbar, wenn das den Haushaltsplan aufstellende Organ und der Arbeitgeber identisch sind |
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Kündigung wegen Arbeitsverweigerung aus Glaubensgründen |
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Geschlechtsbezogene Benachteiligung bei tariflichem Vorruhestand |
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Anwendung der Schutzvorschriften für schwerbehinderte Menschen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX) |
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Arbeitgeber muß bei Einstellung noch vorsichtiger fragen |
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Fortsetzungsverlangen gegenüber dem Betriebserwerber |
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Kündigung eines Hornisten wegen Verkleinerung des Orchesters |
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Keine Anrechnung der Elternzeit auf die Stufenlaufzeit im Entgeltsystem des TVöD |
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Nichtberücksichtigung von Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses |
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Rückzahlung von Weiterbildungskosten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Abschluss der Ausbildung - Inhaltskontrolle |
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ERA-TV und Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierungen |
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Mitbestimmungsrecht für Betriebsräte |
 | 2010 |
| BAG Urteile (Auswahl) |
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Stufenzuordnung eines Oberarztes |
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Wechsel in eine OT-Mitgliedschaft |
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Wer kann überhaupt Tarifverträge abschließen? |
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Besteht eine Nutzungsausfallentschädigung, wenn der Arbeitgeber das Fahrzeug vertragswidrig entzieht? |
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Besteht ein Weihnachtsgeldanspruch trotz „Freiwilligkeitsvorbehalt“? |
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Der Arbeitgeber hat im Rahmen seiner vertraglichen Rücksichtnahmepflicht auf das Wohl und die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen |
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Anrechnung der gesetzlichen Rente auf die Betriebsrente |
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§ 23 Abs. 1 des Kündigungsschutzgesetzes verstößt nicht gegen Art. 3 GG |
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Das LAG Düsseldorf hat entschieden, dass in einem ruhenden Arbeitsverhältnis keine Urlaubsansprüche entstehen. |
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BAG sieht in Öffnungsklausel keinen Ermessenspeilraum für Gewerkschaft gegenüber Betriebsräten |
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Eine Arbeitnehmervereinigung muss über Durchsetzungskraft gegenüber ihrem Gegenspieler verfügen um Tarifverträge abzuschließen |
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Betriebsräte können Mitbestimmung "nur" durch Ordnungsgeld erzwingen |
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§ 13 Abs. 3 Satz 1 MTV BZA schließt den Anspruch auf Weiterzahlung der übertariflichen Vergütungsbestandteile während des Urlaubs nicht aus |
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Die Schwerbehindertenvertretung muss nur beteiligt werden, wenn die Aufgabe besondere schwerbehinderungsspezifische Führungsanforderungen stellt |
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Eine Benachteiligung bei der Stellenbesetzung (AGG) scheidet aus, wenn die Stelle zum Zeitpunkt der Bewerbung schon besetzt ist |
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Ein abgeschlossenes Studium der Sozialwissenschaft ist nicht vergleichbar mit der Ausbildung zur Reisekauffrau |
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Einer Leistungsklage fehlt das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis, wenn ein entsprechender Leistungstitel dauerhaft keine Vollstreckungsgrundlage ist |
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Das Betriebsrentengesetz gilt auch in den neuen Bundesländern, wenn die Versorgungszusage nach dem 31. 12. 91 erteilt wurde |
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Das Internet ist eine Informations- und Kommunikationstechnik nach § 40 Abs. 2 BetrVG |
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BAG Rechtsprechung soll geändert werden |
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BAG erlaubt Kündigung wegen mangelnder Deutschkenntnisse |
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Eine Ungleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten kann rechtens sein |
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Verpflichtet die Zahlung eines Weihnachtsgeld auch für die Folgejahre? |
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Übernahme von Jugend- und Auszubildendenvertretern bei Einsatz von Leiharbeitnehmern |
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Keine Altersdiskriminierung durch auf jüngere Arbeitnehmer beschränktes Angebot von Aufhebungsverträgen |
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Das BAG hat entschieden: Ostersonntag ist kein gesetzlicher Feiertag |
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Meinungsfreiheit für Betriebsratsmitglieder |
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Arbeitnehmerin klagt gegen die Bundesagentur für Arbeit |
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Bewerberauswahl darf unter Umständen auf Frauen beschränkt werden |
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Zusatsurlaub bei Arbeitsunfähigkeit? |
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Briefsortiererin darf als Nebentätigkeit für einen anderen Arbeitgeber Zeitungen zustellen |
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Zulage für ständige Wechselschichtarbeit auch im Urlaub |
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Betriebliche Berufsbildungsmaßnahmen auch für Anzeigenredakteure? |
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Einhaltung des verbindlichen Teils genügt |
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Wann ist eine Feststellungsklage unzulässig? |
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Schadensersatz wegen unrichtiger Arbeitgeberauskunft grundsätzlich möglich |
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Keine Vergütung für Betriebsratstätigkeit im Restmandat |
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Fristlose Kündigung bei Bagatellwerten unzulässig? |
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Arbeitgeber muss Kinderbetreuungskosten eines alleinerziehenden Betriebsratsmitglieds bezahlen |
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BAG legt EU-Gerichtshof Frage zu AGG-Verstoß vor |
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Grundsatz der Tarifeinheit hat jahrzehntelang gegen das Grundgesetz verstoßen |
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...für Betriebsratsmitglieder trotz Intranet |
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Bundesarbeitsgericht gibt Arbeitnehmer Recht |
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...ist erlaubt und keine Diskriminierung |
 | 2009 |
| Urteile BAG (Auswahl) |
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Zurechnung des Verschuldens eines gewerkschaftlichen Bevollmächtigten. |
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Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Arbeitnehmer bei Anwendung einer selbst gesetzten Regelung gleich zu behandeln. |
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Ein Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich des Ortes und der personellen Besetzung einer Beschwerdestelle. |
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Bei einer nicht ordnungsgemäßen Unterrichtung über einen beabsichtigten Betriebsübergang, wird eine Widerspruchsfrist nicht in Gang gesetzt. |
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Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG kann durch einen Tarifvertrag ua. die Bildung eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrats bestimmt werden. |
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Ist ein Arbeitgeber nicht zu Sonderzahlungen verpflichtet, kann er frei entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen er diese gewährt. |
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Die Begrenzung einer Stellenausschreibung auf bestimmte Arbeitnehmer, kann unter Umständen gerechtfertigt sein. |
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Abmahnung wegen religiöser Kopfbedeckung rechtens. |
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Das BAG entscheidet über die die Befristung von Arbeitsverträgen nach § 57b Abs. 1 Satz 2 HRG. |
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Die Befristung eines Arbeitsvertrags kann nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG sachlich gerechtfertigt sein. |
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Arbeitnehmer in Verbraucherinsolvenz kann Vollstreckung in Lohn abwehren. |
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Bei einer Entgeltumwandlung stellt die Verwendung (voll) gezillmerter Versicherungsverträge eine unangemessene Benachteiligung iSd. § 307 BGB dar. |
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Fristlose Kündigung wegen Brötchenaufstrich-Klau ist unwirksam. |
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Ergibt sich aus § 618 Abs. 1 BGB iVm. § 5 ArbStättV ein Recht auf einen tabakrauchfreien Arbeitsplatz? |
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Die Rechtsnormen eines Tarifvertrages gelten, bis sie durch andere Abmachungen ersetzt werden. |
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Unterschiedliche Behandlungen aufgrund des Alters ist durch § 10 Satz 3 Nr. 6 AGG gedeckt. |
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Darf der Träger eines Mädcheninternats bei der Besetzung einer Betreuerstelle die Bewerberauswahl auf Frauen beschränken? |
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Keine Vergütung von zwangsläufig an Bord eines Schiffes verbrachter Freizeit. |
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Zurechnung des Verschuldens eines gewerkschaftlichen Bevollmächtigten. |
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Klage auf Zahlung einer Lohnerhöhung nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz vom Bundesarbeitsgericht zurückgewiesen. |
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Das Bundesarbeitsgericht wies die Klage eines Arbeitgeberverbands ab, mit welcher der Gewerkschaft ver.di der Aufruf zu „Flashmob-Aktionen“ im Einzelhandel untersagt werden sollte. |
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Fristformalien retten Arbeitgeber vor Schadensersatz bei ausländerfeindlichen Schmierereien seiner Arbeitnehmer. |
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Keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen früheren Arbeitsgeber. |
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Eine nach § 8.1 Abs. 7 TVöD-K erforderliche Zustimmung der Beschäftigten zum Freizeitausgleich muss nicht ausdrücklich erklärt werden. |
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Eine tarifliche Regelung ist wegen Verstoßes gegen § 1 iVm § 13 Abs. 1 BUrlG unwirksam, wenn der gesetzliche Mindesturlaub betroffen ist. |
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BAG entscheidet erneut zu § 613a |
 | 2008 |
| BAG-Urteile (Auswahl) |
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Arbeitnehmer können nicht ohne weiteres aufgrund ihrer Leistungsschwäche entlassen werden. |
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Das Bundesarbeitsgericht hat in einem aktuellen Urteil neue Konkretisierungen des Schriftformerfordernisses gem. § 623 BGB getroffen. |
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Das Bundesarbeitsgericht hat in einem aktuellen Urteil entschieden... |
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Enthalten einschlägige Tarifverträge mögliche Unwirksamkeitsgründe, so sind diese Gründe zwingend konkret zu benennen. |
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Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertra... |
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kein Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer nach § 613a VI BGB |
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Die Befristung eines Arbeitsvertrags bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. |
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Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts |
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Tarifvertragsparteien sind nicht verpflichtet, die längeren gesetzlichen Fristen zu berücksichtigen. |
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Eine Unterschreitung des Tariflohns um deutlich mehr als 20 % kann gerechtfertigt sein... |
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Ohne die ausdrückliche Benennung einer Betriebsvereinbarung in der Kündigungsvereinbarung kann nicht von deren Kündigung ausgegangen werden. |
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der Arbeitgeber muss den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr gewähren |
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Altersgrenzen in Tarifverträgen, die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Zeitpunkt des Erreichens der sozialversicherungsrechtlichen Regelaltersgrenze vorsehen, sind zulässig. |
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Arbeitnehmer müssen selbst darlegen, ob für sie das Kündigungsschutzgesetz gilt oder nicht. |
 | 2007 |
| BAG-Urteile (Auswahl) |
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Verlässt ein Arbeitnehmer das Unternehmen, so muss er die Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen nicht zurückzahlen. |
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Unternehmen können das Gehalt für Auszubildende unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Mitbestimmung des Betriebsrates festlegen. |
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Verliert ein Beschäftigter seine Sozialversicherungsfreiheit, so darf ihm nicht aus diesem Grund gekündigt werden |
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Aus der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages kann unbeabsichtigt ein neuer unbefristeter Vertrag entstehen. |
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Kündigt der Arbeitnehmer wegen Beleidigungen oder Nötigungen durch einen Kollegen das Arbeitsverhältnis selbst, hat er keinen Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalles. |
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Die einzelnen Gesamtbetriebsräte eines Konzerns können die Errichtung eines Konzernbetriebsrats beschließen |
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Die Frage, wer die Kosten für einheitliche Personalkleidung trägt, fällt nicht unter die Regelungskompetenz einer betrieblichen Einigungsstelle. |
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Ein wirksamer Arbeitsvertrag liegt auch dann vor, wenn der Arbeitnehmer nur zum Zwecke der der Arbeits- und Krankenversicherung angestellt ist. |
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Wer bei der Arbeit Mobbing ausgesetzt ist, kann selbst dann Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung haben, wenn eine Ausschlussfrist für solche Ansprüche vertraglich vereinbart wurde. |
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Wenn ein Unternehmen mit der Durchführung einer Betriebsänderung beginnt ohne zuvor einen Interessensausgleich abgeschlossen zu haben, haben die Arbeitnehmer einen Anspruch auf Ausgleich der ihnen entstehenden wirtschaftlichen Nachteile. |
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Nach dem Betriebsübergang haben Arbeitnehmer gegen ihren alten Arbeitgeber keinen Anspruch auf Auskunft über die bis zu diesem Zeitpunkt angesammelte Betriebsrente. |
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Auch wenn das Surfen im Internet am Arbeitsplatz nicht ausdrücklich untersagt wurde, kann es eine erhebliche Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten darstellen. |
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Wird ein befristetes Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als unbefristet zu Stande gekommen. |
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Will ein Arbeitgeber einem gekündigten Mitarbeiter eine geringere als die gesetzliche vorgeschriebene Abfindung anbieten, so muss er unmissverständlich klarmachen, dass sein Angebot nicht dem Kündigungsschutzgesetz entspricht. |
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Wurde ein Kündigungsschreiben auf einem Briefbogen mit dem Briefkopf des Arbeitgebers ausgestellt, so handelt der unterzeichnende Angestellte als Vertreter und nicht etwa als Bote des Arbeitgebers. |
 | 2006 |
| BAG-Urteile (Auswahl) |
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Arbeitnehmer, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten, haben keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschlag zur Arbeitsvergütung. |
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Bundesarbeitsgericht (2 AZR 126/05) |
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Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Feststellungsklage beim Arbeitsgericht erheben. |
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Zahlt der Arbeitgeber ein Weihnachtsgeld als freiwillige Leistung, darf er in der Regel nicht bezüglich der Höhe des Weihnachtsgeldes zwischen Angestellten und gewerblichen Arbeitnehmern differenzieren. |
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Die Aufhebung eines Umschulungsvertrags bedarf nicht der Schriftform. So entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht (6 AZR 638/04). |
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Nach dem Arbeitszeitgesetz kann in einem Tarifvertrag eine werktägliche Arbeitszeit von mehr als zehn Stunden vorgesehen werden. |
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Ist im Arbeitsvertrag eine Bruttovergütung vereinbart, hat der Arbeitnehmer die anfallende Lohnsteuer im Verhältnis zum Arbeitgeber zu tragen. |
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Tarifvertragliche Regelungen haben den Vorbehalt einer nachträglichen Änderung durch Tarifvertrag. |
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Geht ein Betrieb auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. |
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Bundesarbeitsgericht (Az.: 2 AZR 53/05) |
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Gewerkschaften können in Betrieben auch durch betriebsfremde Beauftragte um Mitglieder werben. |
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Der einmal erteilte Urlaub ist für den Arbeitgeber unwiderruflich. Die Unwiderruflichkeit ist Rechtsfolge der Urlaubserteilung. Dies entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht (Az.: 9 AZR 11/05). |
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Die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) ist eine tariffähige Gewerkschaft. |
 | 2005 |
| BAG-Urteile (Auswahl) |
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Bundesarbeitsgericht (Az.: 6 AZR 127/04) |
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Die Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO) ist eine Gewerkschaft und deshalb zu Tarifabschlüssen in der Lage. |
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Die formularmäßige Vereinbarung eines Rechts des Arbeitgebers, die versprochene Vergütung zu ändern oder von ihr abzuweichen, ist für den Arbeitnehmer zumutbar. |
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Bundesarbeitsgericht (Az.: 5 AZR 617/01) |
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Die verkürzte Kündigungsfrist bei Insolvenz des Unternehmens kann nur der Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens für sich in Anspruch nehmen. |
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Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber verlangen, dass die Betriebsvereinbarungen abredegemäß durchgeführt werden. |
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Der Arbeitgeber muss dem Gesamtbetriebsrat Auskünfte im Zusammenhang mit der Bildung des Europäischen Betriebsrats erteilen. |
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Nimmt ein teilzeitbeschäftigtes Betriebsratsmitglied außerhalb seiner Arbeitszeit an einer für die Betriebsratsarbeit erforderlichen Schulungsveranstaltung teil, besteht ein Anspruch auf entsprechenden Freizeitausgleich. |
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Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 3 AZR 298/04) |
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Arbeitnehmer dürfen nicht an allen sieben Tagen der Woche beschäftigt werden. |
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Arbeitgeber, die versehentlich zu viel Lohn ausgezahlt haben, müssen dies sofort zurück verlangen, wenn sie den Fehler bemerken. |
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Arbeitnehmer, die im Rahmen einer Altersteilzeit ihre Arbeit beenden, sollten darauf achten, dass sie vorher noch alle Urlaubstage nehmen. |
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Die Geschlechterquote für Betriebsratswahlen verstößt nicht gegen das Grundgesetz... |
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Es besteht kein genereller Anspruch des Arbeitnehmers auf Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds zu einem Personalgespräch über den Abschluss eines Aufhebungsvertrages. |
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Bundesarbeitsgericht (Az.: 10 AZR 202/04) |
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Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 8 AZR 443/03) |
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Bundesarbeitsgericht (Az.: 4 AZR 285/04) |
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Für die Einhaltung der Schriftform der Kündigung ist es erforderlich, dass der Kündigende die Kündigung unterzeichnet. |
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Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, die Elternzeit in Anspruch genommen haben, sind nicht gehindert, im Laufe der Elternzeit die Verringerung ihrer Arbeitszeit zu beantragen. |
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Wegen der Ablehnung eines anderen Arbeitsplatzes kann es zum Ausschluss eines Abfindungsanspruchs kommen. |
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Ein Anspruch des Arbeitgebers auf Erstattung von Aus- und Weiterbildungskosten gegen den Arbeitnehmer ist verfallen, wenn der Arbeitgeber bei dessen Geltendmachung eine vertraglich vereinbarte Ausschlussfrist versäumt hat. |
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In einem Arbeitszeugnis darf unter Umständen auch die Inanspruchnahme von Elternzeit aufgeführt werden. |
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Bundesarbeitsgericht (Az.: 3 Sa 918/02) |
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Bei einer betriebsbedingten Kündigung im öffentlichen Dienst sind in die Sozialauswahl grundsätzlich nur Arbeitnehmer derselben Vergütungsgruppe einzubeziehen. |
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Bundesarbeitsgericht in einer aktuellen Entscheidung (Az.: 8 AZR 246/04 |
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Wird der Arbeitnehmer über einen Betriebsübergang nicht ordnungsgemäß unterrichtet, läuft die einmonatige Widerspruchsfrist nicht. |
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Bundesarbeitsgericht (Az.: 1 ABR 22/04) |
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Die gewerkschaftliche Mitgliederwerbung ist durch die im Grundgesetz garantierte Betätigungsfreiheit der Koalitionen geschützt. |
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Die Berechnung der Höhe einer Betriebsrente unter Zugrundlegung der tariflichen Arbeitszeit und nicht der individuellen Arbeitszeit ist zulässig. |
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Ein Konzernbetriebsrat kann nur dann errichtet werden, wenn ein herrschendes Unternehmen existiert. |
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Bundesarbeitsgericht (Az.: 9 AZR 409/04) |
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Arbeitnehmer, die sich über Fehler in einem Arbeitszeugnis beschweren, müssen keine stille Rache des Arbeitgebers hinnehmen. |
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Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat über Vorstellungsgespräche unterrichten. |
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Arbeitnehmer können vor oder bei Vereinbarung einer Befristung nicht auf die spätere Erhebung einer Befristungskontollklage verzichten. |
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Arbeitnehmer, die stundenlang privat im Internet surfen statt zu arbeiten, müssen mit einer Kündigung rechnen. |
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Ein Haftungsausschluss aufgrund einer vorübergehenden betrieblichen Tätigkeit auf einer gemeinsamen Betriebsstätte kommt nur unter bestimmten Umständen in Betracht. |
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Die Gründung der Gewerkschaft Verdi Mitte 2001 durfte sich für Mitglieder der Ursprungsgewerkschaften nachteilig auswirken. |
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Bundesarbeitgericht in einem weiteren Urteil (Az.: 2 AZR 675/03) |
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Bundesarbeitsgericht (Az.: 9 AZR 251/04) |
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Nach einem Betriebsübergang infolge einer Verschmelzung besteht keine Pflicht zur Gleichbehandlung. |
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Arbeitgeber dürfen den Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage mit Geld belohnen. |
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Bundesarbeitsgericht (Az.: 2 AZR 366/04) |
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Bundesarbeitsgericht (Az.: 8 AZR 647/04) |
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Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 1 ABR 41/04) |
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Personen, deren Arbeitsverhältnis endet, müssen sich schon vor der Inanspruchnahme von Leistungen der Agentur für Arbeit unverzüglich nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts arbeitssuchend melden. |
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Arbeitszeugnisse müssen von einem ranghöheren Vorgesetzten unterzeichnet werden. |
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Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 10 AZR 640/04) |
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Bundesarbeitsgericht (Az.: 5 AZR 128/05) |
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Ein Tarifvertrag zur Standortsicherung eines Unternehmens bietet für die Arbeitnehmer keinen vollen Kündigungsschutz. |
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Bundesarbeitsgericht (Az.: 8 AZR 1/05) |
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Der Urlaubsanspruch der arbeitnehmerähnlichen Personen richtet sich grundsätzlich nach denselben Bestimmungen wie der Urlaubsanspruch der Arbeitnehmer. |
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Die soziale Auswahl bei einer betriebsbedingten Kündigung ist auf den Betrieb beschränkt, in dem der zu kündigende Arbeitnehmer beschäftigt ist. |
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Bundesarbeitsgericht (Az.: 2 AZR 148/05) |
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Bundesarbeitsgericht (Az.: 5 AZR 19/05) |
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Bundesarbeitsgerichts (Az.: 5 AZR 254/05) |
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Bundesarbeitsgerichts (Az.: 5 AZR 389/04) |
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Bundesarbeitsgericht in einer weiteren aktuellen Entscheidung (Az.: 4 AZR 536/04) |
 | 2004 |
| BAG-Urteile (Auswahl) |
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Die gesetzliche Unverfallbarkeitsfrist... |
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Bundesarbeitsgericht (Az 5 AZR 62/03) |
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Bundesarbeitsgericht (Az 6 AZR 552/02) |
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Bundesarbeitsgericht (Az 8 AZR 639/02) |
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Bedient sich ein Arbeitgeber zur Ausschreibung dritter Stellen oder Institutionen, sind ihm deren geschlechtsspezifische Ausschreibungen zuzurechnen. |
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Dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats steht nicht entgegen, dass das Zugangskontrollsystem im Kundenbetrieb eingerichtet ist. |
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Das Bundesarbeitsgericht hat die Frage eines Betriebsrats, ob § 10 Absatz 4 des Arbeitszeitgesetzes verfassungswidrig ist, mangels Feststellungsinteresse nicht zur Entscheidung angenommen. |
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Mit der Forderung, seine Bereitschaftsdienste in Höhe von 125 % der Vergütung seiner Normalarbeitszeit bezahlt zu bekommen, ist ein Arzt vor dem Bundesarbeitsgericht gescheitert. |
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Die gesetzlichen Vorschriften zum Kündigungsschutz finden nur auf Betriebe Anwendung, in denen regelmäßig mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigt sind. |
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Bundesarbeitsgericht (Az 9 AZR 393/03) |
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Bundesarbeitsgericht (Az 8 AZR 621/02) |
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Bundesarbeitsgericht (Az 3 AZR 297/03) |
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Bundesarbeitsgericht (Az 2 AZR 385/03) |
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Werden bei der Wahl einer Schwerbehindertenvertretung in einem Betrieb Formerfordernisse verletzt, so ist die Wahl unwirksam. |
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Bundesarbeitsgericht (Az 7 ABR 41/03) |
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Bundesarbeitsgericht (Az1 ABR 61/01) |
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Bundesarbeitsgericht (Az 7 ABR 35/03) |
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Bundesarbeitsgericht (Az 2 AZR 153/03) |
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Eine sexuelle Belästigung einer Arbeitnehmerin an ihrem Arbeitsplatz durch einen Vorgesetzten kann eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund an sich rechtfertigen. |
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Ein Stundenlohn von etwa sechs Euro für einen bei einem Zeitarbeitsunternehmen in Berlin beschäftigten Lager- und Versandarbeiter/Hilfskraft ist nicht sittenwidrig. |
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Ein Arbeitnehmer, der 37,5 Stunden pro Woche arbeitet, muss es unter Umständen hinnehmen, dass ihm Krankengeld nur auf einer Grundlage von weniger Wochenstunden gewährt wird. |
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ie jüngsten Urteile zum Bereitschaftsdienst von Ärzten kommen nicht unbedingt Angestellten von kirchlichen Krankenhäusern zugute. |
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Bundesarbeitsgericht (Az 9 AZR 323/03) |
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Unerlaubt und heimlich auf Kosten des Arbeitgebers geführte Privattelefonate können eine außerordentliche und fristlose Kündigung rechtfertigen. |
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Bundesarbeitsgericht (Az 8 AZR 196/03) |
 | 2003 |
| BAG-Urteile 2003 (Auswahl - jüngste zuerst) |
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Die Verletzung des Eigentums oder Vermögens des Arbeitgebers ist stets als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung an sich geeignet... |
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Bundesarbeitsgericht (Az 6 AZR 24/03) |
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Anspruch auf Arbeitszeitverringerung |
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Bundesarbeitsgericht (Az 1 ABR 44/02) |
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Kündigungsschutzklage eines über 55 Jahre alten Mannes |
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Bundesarbeitsgericht (Az 4 ABR 54/02) |
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Regelungen über Widerrufsrechte bei Haustürgeschäften |
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Wer berechtigt ist, eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch zu nehmen, verliert die Möglichkeit auf Altersteilzeit. |
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Ein Gemeinschaftsbetrieb zweier rechtlich selbständiger Unternehmen endet, wenn eines der Unternehmen seine betriebliche Tätigkeit einstellt. |
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Ein Arbeitgeber darf die Leistungsunfähigkeit des Arbeitnehmers zwar nicht "ins Blaue hinein" behaupten. |
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Die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne sachlichen Grund ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. |
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Bundesarbeitsgericht (Az 8 AZR 491/02) |
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Bundesarbeitsgericht (Az 8 AZR 548/02) |
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Bundesarbeitsgericht (Az 3 AZR 83/03) |
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Bundesarbeitsgericht (Az 10 AZR 13/03) |
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Die Befristung eines Arbeitsvertrags bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. |
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Erteilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf seinen Wunsch ein qualifiziertes Zeugnis, so hat der Arbeitnehmer Anspruch darauf, dass seine Leistung der Wahrheit gemäß beurteilt wird. |
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Bundesarbeitsgericht (Az 9 AZR 636/02) |
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Laut Tarifvertragsgesetz gelten nach Ablauf des Tarifvertrages seine Rechtsnormen weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden. |
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Betriebs- oder Betriebsteilübergang |
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Bundesarbeitgericht in einem weiteren Urteil (Az 8 AZR 446/02) |
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Laut Teilzeit- und Befristungsgesetzes hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, soweit dem keine betrieblichen Gründe entgegen stehen. |
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Bundesarbeitsgericht (Az 3 AZR 304/02) |
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Versorgungsbezüge von Abgeordneten können auf die Gesamtversorgung anrechenbare Leistungen sein. |
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Bundesarbeitsgericht (Az 5 AZR 500/02) |
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Bundesarbeitsgericht (Az 4 AZR 533/02) |
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Bundesarbeitsgericht (Az 9 AZR 574/02) |
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Bundesarbeitsgericht (Az 9 AZR 554/02 und 9 AZR 605/02) |
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Ein Angestellter im öffentlichen Dienst kann nicht auf eine ihm tarifvertraglich zustehende Kostenerstattung verzichten... |
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Bundesarbeitsgericht (Az 7 ABR 8/03 und 7 ABR 12/03) |
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Bundesarbeitsgericht (Az 1 ABR 44/02) |
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Bundesarbeitsgericht (Az 5 AZR 436/02) |
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Bundesarbeitsgericht (Az 1 ABR 28/02) |
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Auch Schauspieler sind vor plötzlicher Kündigung nicht gefeit. |
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Bundesarbeitsgericht (Az 2 AZR 235/02) |
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Wird einer Schwangeren wegen falscher Dokumentation ihrer geleisteten Arbeitszeit gekündigt, so verstößt das nicht gegen den Mutterschutz... |
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Bundesarbeitsgericht (Az 9 AZR 423/02) |
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Bundesarbeitsgericht (AZ 6 AZR 114/02) |
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Bundesarbeitsgericht (Az 8 AZR 341/02) |
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Bundesarbeitsgericht (Az 1 ABR 19/02) |
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Bundesarbeitsgericht (Az 7 ABR 42/02) |
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Bundesarbeitsgericht (Az 7 AZR 489/02) |
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Bundesarbeitsgericht (Az 10 AZR 390/02) |
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Ein Insolvenzverwalter kann ein Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von höchstens drei Monaten zum Monatsende kündigen. |
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Bundesarbeitsgericht (Az 1 ABR 13/02) |
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Bundesarbeitsgericht (Az 6 AZR 191/02 |
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Bundesarbeitsgericht (Az 1 ABR 13/02) |
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Danach sind Leiharbeiter wahlberechtigt, werden aber bei der Zählung der Arbeitnehmer im Betrieb nicht berücksichtigt. |
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Nach den für Angestellte geltenden Tarifbestimmungen des öffentlichen Dienstes haben Vollzeitbeschäftigte Anspruch auf ein Urlaubsgeld. |
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Eine zeitanteilige Zahlung von Zuschlägen für Unternehmenstreue verstößt nicht gegen das gesetzliche Verbot der Benachteiligung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer. |
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Ein Arbeitgeber ist verpflichtet, der Schwerbehindertenvertretung die im Betrieb in Ausbildung befindlichen schwerbehinderten Rehabilitanden namentlich zu benennen. |
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Bundesarbeitsgericht (Az 6 AZR 633/01) |
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Ordnungsgemäße Kündigung oder nicht? |
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Bundesarbeitsgericht (Az 6 AZR 633/01) |
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Bundesarbeitsgericht (Az 2 AZR 51/02) |
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Kündigung von Teilzeitarbeitsverhältnis... |
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Bundesarbeitsgericht (Az 9 AZR 126/02) |
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Gewerbliche Arbeitnehmer dürfen bei Sonderzuwendungen schlechter gestellt werden als Angestellte desselben Betriebes... |
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Klagt eine Gewerkschaft gegen untertarifliche Bezahlung in einem Betrieb, so muss sie die Namen ihrer Mitglieder im Betrieb nennen. |
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Auch ein Insolvenzverwalter, der den insolventen Betrieb weiter veräußert, kann einem Arbeitnehmer auf Grund eines Erwerberkonzepts rechtmäßig kündigen. |
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Wie viel darf ein dauerhaft beurlaubter Angestellter des öffentlichen Dienstes nebenbei arbeiten? |
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Laut Gesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, mit dem Arbeitnehmer über geäußerte Teilzeitwünsche zu verhandeln. |
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Auch wenn ein Unternehmen keinem Arbeitnehmerverband angehört, kann es rechtmäßig bestreikt werden. |
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Eine rechtswidrige Einstellungspraxis gibt keinen Anspruch auf Wiederholung des unrechtmäßigen Verwaltungshandelns. |
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Der Kläger ist bei der Beklagten als kaufmännischer Angestellter beschäftig |
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Bei der Berechnung der Betriebsrente sind die Beschäftigungszeiten als freier Mitarbeiter nicht zu berücksichtigen. |
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Arbeitsverhältnis auf Teilzeit umstellen |
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Wochenarbeitszeiten von mehr als 48 Stunden in Deutschland zulässig |
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Dienstkleidung, die der Arbeitgeber bezahlen muss |
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Ein Auszubildender ist laut Gesetz für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. |
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Gesetzliche Kündigungsschutzvorschriften gelten nicht für Betriebe, in denen in der Regel fünf oder weniger Arbeitnehmer beschäftigt werden. |
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arglistige Täuschung? |
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ab dem 55. Lebensjahr eine Pflichtstundenermäßigung aus Altersgründen |
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Das gesetzliche Verbot der Abfindung unverfallbarer Versorgungsanwartschaften und Verzicht und Teilverzicht |
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Muss der Arbeitgeber im Kündigungsverfahren überprüfen, ob auch der Betriebsrat das seinerseits Erforderliche ordentlich erledigt hat? |
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befristete Arbeitsverhältnisse |
 | 2002 |
| BAG-Urteile 2002 (Auswahl - jüngste zuerst) |
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Berechnung von Rentenansprüchen |
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Ein Arbeitgeber muss während eines Streiks den Betriebsrat über Überstunden, Schichtverschiebungen und kurzfristige Versetzungen der nichtstreikenden Arbeiter unterrichten. |
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Was ist eigentlich bei Privatisierung der Post mit den Beamten passiert? |
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Arbeiten mehrere Unternehmen auf einer gemeinsamen Betriebsstätte zusammen, so kann nach Sozialrecht die gegenseitige Haftung bei Unfällen ausgeschlossen sein. |
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Eine zu 50 % behinderte Ärztin hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Einhaltung der 5-Tage-Woche und Befreiung von Nachtarbeit |
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Nur dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entgegenstehen, können eine Kündigung sozial rechtfertigen. |
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Anspruch Schwerbehinderter gegenüber ihrem Arbeitgeber auf eine Beschäftigung, bei der sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können |
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Klage eines Fußballehrers an die Vorinstanz |
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Eine einschränkende Bestimmung für den Anspruch auf Witwerversorgung ist unmittelbar frauendiskriminierend und verstößt deshalb gegen europäisches Recht. |
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Wer durch seinen alten Arbeitgeber überversorgt war, kann sich auf diesem Kissen nicht sicher ausruhen |
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Nach dem entsprechenden Landesgesetz ist eine Frauenvertreterin zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben in erforderlichem Umfang von den übrigen dienstlichen Aufgaben freizustellen |
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Zeiten von Erziehungsurlaub (Elternzeit) |
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Auch wenn das Rote Kreuz Vereinsmitglieder ehrenamtlich einsetzt, hat der Betriebsrat ein Wörtchen mitzureden |
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Vergütung eines „Zwischenmeisters“, der seinerseits Heimarbeiter engagiert |
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Vereinbarkeit des § 1 a Arbeitsentgeltgesetz (AentG) mit der europarechtlich geschützten Dienstleistungsfreiheit überprüfen |
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verhaltensbedingter Grund zur außerordentlichen Kündigung |
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Streit zwischen Betriebs- und Gesamtbetriebsrat um die Zuständigkeit zur Vereinbarung eines Sozialplans |
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Wer eine Schulung besucht, hat nur Anspruch auf Lohnfortzahlung, nicht aber zusätzlich auf Urlaubslohn |
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... ist die vereinbarte Vergütung nicht an der tariflich geregelten Ausbildungsvergütung zu messen |
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Verkäuferinnen kann nicht verboten werden, während der Arbeitszeit ein Kopftuch zu tragen |
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Gliedert ein Unternehmen Teile aus, ohne im neu gegründeten Bereich die Mehrheit zu verlieren, so kann es so nicht den Kündigungsschutz seiner Arbeitnehmer aushebeln. |
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Das Betriebsverfassungsgesetzes ist auf ein von einem Mitglied des Diakonischen Werkes betriebenes Krankenhaus nicht anwendbar. |
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Die tarifvertragliche Altersgrenze von 55 Jahren für Kabinenpersonal in Flugzeigen ist unwirksam |
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Ist ein öffentlicher Arbeitnehmer ordentlich unkündbar, so muss sein Arbeitgeber alle Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung in Betracht ziehen. |
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Hat ein Arbeitnehmer mit seinem Chef ein Altersteilzeit-Modell vereinbart, das zu einer sog. „Schattenbesteuerung“ führt, so muss ihm der Chef diese Ausgaben nicht erstatten. |
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Die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes haben als gemeinsame Einrichtung die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) errichtet. |
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Kann eine ostdeutsche Zeitung einer Redakteurin, die sich weigert, über Kontakte zur Stasi Auskunft zu geben, kündigen? |
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Kündigungsschutzgesetz wenn ein Unternehmen weniger als sechs Arbeitnehmer beschäftigt |
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Will ein Arbeitgeber seinem Personal Namensschilder aufdrücken, so hat darüber auch der Betriebsrat ein Wörtchen mitzureden. |
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Die gesetzlich vorgeschriebene Zustimmung oder Ablehnung eines Betriebsrates zur Einstellung neuer Arbeitgeber kann auch per Fax erfolgen. |
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Ein Arbeitgeber kann die Befristung eines Arbeitsvertrags nicht auf den gesetzlichen Grund der sachgrundlosen Befristung stützen... |
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Ohne Erfolg hat ein Englischlehrer versucht, sich in das Gymnasium seiner Wahl zu klagen. |
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Zum Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Zustimmung von Angestellten zu so genannten „Ethikregeln“ des Arbeitgebers hat jetzt das Bundesarbeitsgericht ein Urteil gefällt. |
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Das Bundesarbeitsgericht hat einem Betriebsrat, der bei der Bewilligung von Bildungsurlaub mit entscheiden wollte, einen Strich durch die Rechnung gemacht. |
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Bundesländer dürfen ihre Angestellten verpflichten, sich an den Aufwendungen für ihre Altersversorgung zu beteiligen |
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Arbeitnehmer, der sich gegen die Kündigung durch den Konkursverwalter seines Arbeitgebers wehrte |
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Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft ist unzulässig, wenn der Arbeitgeber die Schwangerschaft kennt oder sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach der Kündigung mitgeteilt wird |
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Im Rahmen der Arbeitnehmerhaftung rechtfertigt der vorsätzliche Verstoß gegen eine generelle Anweisung des Arbeitgebers allein noch nicht die volle Haftung des Betroffenen |
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Ein neues Urteil zur Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten hat das Bundesarbeitsgericht jetzt veröffentlicht. |
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Das Bundesarbeitsgericht hat seine Rechtsprechung zur vorübergehenden Übertragung höherwertiger Tätigkeit geändert. |
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Vereinbarung nach dem Sozialgesetzbuch |
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Wer selbständig Arbeitnehmer einstellen und entlassen kann, ist deshalb nicht unbedingt ein leitender Angestellter |
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Auch nach einem Betriebsübergang können Regelungen weiterhin gelten, auf die im Arbeitsvertrag Bezug genommen wird |
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Arbeitet ein Angestellter des öffentlichen Dienstes während des Erziehungsurlaubs nur teilweise, so hat er trotzdem Anspruch auf volles Urlaubsgeld. |
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...ist die durchschnittliche Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten maßgeblich und nicht die individuelle Arbeitszeit des Betroffenen |
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Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zur Kündigung eines Schwerbehinderten |
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ein Krankenpfleger darf nicht im Nebenberuf als Leichenbestatter arbeiten |
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Anspruch des Arbeitnehmers auf Wiedereinstellung |
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Ist in Regelungen zur Rufbereitschaft eine "kurzfristige" Arbeitsaufnahme vorgesehen, so kann der AG daraus nicht eine Festlegung auf "20 Minuten" ableiten. |
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Eine Befristung lediglich von Arbeitsbedingungen ist nicht zulässig. |
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Der Hinweis auf den Tarifvertrag im Arbeitsvertrag genügt, um die im TV enthaltenen Regelungen insgesamt einzubeziehen |
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Das Bundesarbeitsgericht hat gegen die Annahme einer betrieblichen Übung in Fällen geurteilt, in denen Lohnerhähungen lediglich "in Anlehnung" an einen TV gezahlt werden. |
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Die bloße Zweckmäßigkeit einer betriebübergreifenden Lösung durch den Gesamtbetriebsrat begründet nicht dessen Kompetenz. |
 | 2001 |
| BAG-Urteile 2001 (Auswahl) |
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Keine Zeitzuschläge für Angestellte des öffentlichen Dienstes, die an Heiligabend und Silvester zur Arbeit herangezogen werden und später bezahlte Freizeit erhalten |
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Durch eine spätere tarifliche Regelung entsteht kein Anspruch auf nachträgliche Gehaltserhöhung für Arbeitnehmer, die vorher bereits eine Erhöhung erhalten haben. |
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Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall |
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Kündigung eines ehemaligen Betriebsratsmitglieds |
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BAG, Urteil vom 26.September 2001 -4AZR 544/00- |
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Schweigen gilt im Rechtsverkehr grundsätzlich nicht als Willenserklärung |
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Die Klägerin hat keinen Anspruch auf die Tariferhöhungen. |
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Die Parteien streiten über die Höhe einer Jahressonderzahlung |
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Jede Nebenbeschäftigung ohne vorherige Zustimmung des Arbeitgebers ist untersagt. |
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Dem Kläger kommt trotz der Bezugnahme im Firmentarifvertrag auf die jeweils gültigen Flächentarifverträge nicht das ab 1.Januar 1997 gültige Lohnabkommen zu Gute. |
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Leiharbeitnehmer sind betriebsverfassungsrechtlich dem Verleiherbetrieb zugeordnet. |
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Die unwiderrufliche Freistellung des Klägers bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses steht der außerordentlichen Verdachtskündigung nicht entgegen. |
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Das Gesetz kennt keinen Sonderkündigungsschutz wegen des Todes eines nahen Angehörigen, eines Ehegatten oder Lebensgefährten |
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Kein Anspruch auf Tarifentgelterhöhung nach Verbandsaustritt (Berliner Brauereien) |
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BAG, Urteil vom 21.März 2001 -5AZR 352/99- |
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Die Arbeitnehmer des Sicherheitsunternehmens, die Testkäufe durchführen, sind in den Betrieb der Arbeitgeberin nicht eingegliedert. |
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ob dem Arbeitnehmer als Gläubiger einer Entgeltforderung gegen den Arbeitgeber die gesetzlichen Verzugszinsen aus dem sog. Bruttobetrag oder nur aus dem sog. Nettobetrag zustehen |
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. Februar 2001 - 4 AZR 18/00 - |
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BAG, Urteil vom 21. Februar 2001 - 2 AZR 15/00 - |
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Schlußformeln werden in Zeugnissen zwar vielfach verwendet. Ein Anspruch hierauf besteht aber nicht. |
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Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts gab dem Antrag dagegen statt. Auch für die Hubschrauberbesatzungen der ADAC-Luftrettung gilt das Betriebsverfassungsgesetz. |
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Ein vertraglicher Erstattungsanspruch besteht nicht... |
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23. Januar 2001 - 9 AZR 26/00 - |
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Nach Nr. 43 MRP wird Entgelt nur für die Zeit gezahlt, für die Arbeit geleistet wird, es sei denn, tarifliche Vorschriften bestimmen etwas anderes |
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BAG, Urteil vom 18. Januar 2001 - 6 AZR 492/99 - |
 | 2000 |
| BAG-Urteile 2000 |
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Die tarifliche Regelung des Arbeitszeitkontos steht der einzelvertraglichen Abrede der Parteien über die Möglichkeit eines negativen Kontostandes nicht entgegen |
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BAG 7. Dezember 2000 - 2 AZR 459/99 - |
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Die Anordnung der Bereitschaftsdienste für Mitarbeiter des Rettungsdienstes durch die Beklagte war tarifgerecht |
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BAG, Urteil vom 22. November 2000 - 4 AZR 688/99 - |
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BAG Urteil vom 15. November 2000 - 5 AZR 310/99 - |
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BAG, Urteil vom 25. Oktober 2000 - 4 AZR 596/99 - |
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BAG, Urteil vom 25. Oktober 2000 - 4 AZR 506/99 - |
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BAG Beschluß vom 25. Oktober 2000 - 7 ABR 18/00 - |
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BAG, Urteil vom 18. Oktober 2000 - 2 AZR 380/99 - |
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BAG, Urteil vom 17. Oktober 2000 - 3 AZR 605/99 - |
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Ein Arbeitgeber kann auf den betriebsverfassungsrechtlichen Tendenzschutz verzichten. |
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BAG, Urteil vom 26. September 2000 - 3 AZR 570/99 - |
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BAG Urteil vom 27. September 2000 - 7 AZR 390/99 - |
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BAG, Urteil vom 26. September 2000 - 3 AZR 387/99 - |
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BAG, Urteil vom 19. September 2000 - 9 AZR 504/99 - |
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BAG, Urteil vom 30. August 2000 - 4 AZR 563/99 - |
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BAG Beschluß vom 9. August 2000 - 7 ABR 56/98 - |
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BAG Urteil vom 26. Juli 2000 - 7 AZR 51/99 - |
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BAG, Urteile vom 25. Juli 2000 - 3 AZR 829/98, 3 AZR 674/99 und 3 AZR 676/99 - |
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BAG, Beschluß vom 11. Juli 2000 - 1 ABR 39/99 - |
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BAG, Urteil vom 11. Juli 2000 - 1 AZR 551/99 - |
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BAG, Urteil vom 6. Juli 2000 - 2 AZR 695/99 - |
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BAG, Urteil vom 29. Juni 2000 - 6 AZR 900/98 - |
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BAG Urteil vom 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - |
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BAG Urteil vom 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - |
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BAG Urteil vom 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - |
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BAG, Beschluß vom 27. Juni 2000 - 1 ABR 32/99 - |
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BAG, Beschluß vom 27. Juni 2000 - 1 ABR 31/99 - |
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BAG Urteil vom 20. Juni 2000 - 3 AZR 620/99 -... |
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BAG, Urteile vom 20. Juni 2000 - 9 AZR 404/99 und 9 AZR 405/99 - |
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BAG, Urteil vom 20. Juni 2000 - 9 AZR 437/99 - |
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BAG, Urteil vom 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - |
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Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 6. Juni 2000 - 1 ABR 10/99 - |
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BAG, Beschluß vom 6. Juni 2000 - 1 ABR 21/99- |
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BAG Beschluß vom 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - |
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BAG, Urteil des Achten Senats vom 25. Mai 2000 - 8 AZR 518/99 - |
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BAG, Urteil vom 23. Mai 2000 - 3 AZR 146/99 - |
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17. Mai 2000 - 4 AZR 363/99 - |
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17. Mai 2000 - 4 AZR 216/99 - |
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Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 16. Mai 2000 - 9 AZR 202/99 und 203/99 - |
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BAG 11. Mai 2000 - 2 AZR 276/99 - |
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BAG Urteil vom 27. April 2000 - 6 AZR 861/98 - |
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26. April 2000 - 4 AZR 177/99 - |
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26. April 2000 - 4 AZR 170/99 - |
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BAG, Beschluß vom 28. März 2000 - 1 ABR 17/99... |
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BAG, Beschluß vom 28. März 2000 - 1 ABR 16/99 - |
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BAG Urteil vom 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - |
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BAG, Urteil vom 22. März 2000 - 7 AZR 226/98 -... |
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BAG Urteile vom 14. März 2000 - 9 AZR 204/99, 9 AZR 212/99, - 9 AZR 312/99, 9 AZR 493/99 |
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BAG Beschluß vom 8. März 2000 - 7 ABR 11/98 - |
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BAG, Beschluß vom 29. Februar 2000 - 1 ABR 5/99 - |
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BAG, Urteil vom 23. Februar 2000 - 7 AZR 906/98 - |
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BAG, Urteil vom 22. Februar 2000 - 9 AZR 107/99 - |
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BAG Urteil vom 22. Februar 2000 - 3 AZR 845/98 - |
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BAG, Urteil vom 22. Februar 2000 - 3 AZR 4/99 - |
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BAG, Urteil vom 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 -... |
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BAG, Beschluß vom 16. Februar 2000 - 5 AZB 32/99 -.. |
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BAG, Urteil vom 16. Februar 2000 - 4 AZR 14/99 - |
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BAG Beschluß vom 9. Februar 2000 - 7 ABR 21/98 - |
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BAG, Urteil vom 27. Januar 2000 - 6 AZR 471/98 - |
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BAG Urteil vom 25. Januar 2000 - 3 AZR 851/98 - |
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BAG, Beschluß vom 25. Januar 2000 - 1 ABR 3/99 - |
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BAG Urteil vom 25. Januar 2000 - 9 AZR 140/99 - |
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BAG 20. Januar 2000 - 2 ABR 40/99 - |
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BAG, Urteil vom 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - |
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BAG, Urteil vom 19. Januar 2000 - 4 AZR 814/98 - |
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BAG, Beschluß vom 18. Januar 2000 - 9 AZR 122/95 - |
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BAG, Urteil vom 12. Januar 2000 - 7 AZR 863/98 - |
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BAG, Urteil vom 12. Januar 2000 - 7 AZR 48/99 - |
 | 1999 |
| BAG-Urteile 1999 (Auswahl) |
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BAG Urteil vom 15. Dezember 1999 - 5 AZR 169/99 - |
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BAG, Urteil vom 14. Dezember 1999 - 3 AZR 713/98 - |
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BAG, Beschluß vom 14. Dezember 1999 - 1 ABR 74/98 - |
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BAG, Beschluß vom 14. Dezember 1999 - 1 ABR 27/98 - |
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BAG Urteil vom 9. November 1999 - 9 AZR 917/98 -... |
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BAG, Beschluß vom 19. Oktober 1999 - 1 ABR 75/98 - |
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BAG, Urteil vom 21. September 1999 - 9 AZR 893/98 - |
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BAG, Beschluß vom 21. September 1999 - 1 ABR 40/98 - |
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BAG, Beschluß vom 16. September 1999 - 2 ABR 68/98 - |
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BAG, Urteil vom 25. August 1999 - 7 AZR 713/97 - |
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BAG, Beschluß vom 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 - |
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BAG Beschluß vom 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - |
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BAG, Urteile vom 26. Mai 1999 - 5 AZR 476/98 -, - 5 AZR 338/98 - |
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BAG Beschluß vom 12. Mai 1999 - 7 ABR 36/97 - |
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BAG, Urteil vom 20. April 1999 - 1 AZR 631/98 - |
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BAG, Urteil vom 16. März 1999 - 9 AZR 166/98 - |
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BAG, Urteil vom 10. Februar 1999 - 2 AZR 716/98 - |
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BAG Urteil vom 10. Februar 1999 - 2 AZR 422/98 - |
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BAG, Urteil vom 19. Januar 1999 - 9 AZR 158/98 -... |
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BAG, Urteil vom 19. Januar 1999 - 1 AZR 499/98 - |