Bruder Raffzahn
Versorgungsbezüge von Abgeordneten können auf die Gesamtversorgung anrechenbare Leistungen sein.
Versorgungsbezüge von Abgeordneten können auf die Gesamtversorgung anrechenbare Leistungen sein. Das hat das Bundesarbeitsgericht im Streit um die Höhe der von einer Unterstützungskasse zu zahlenden Betriebsrente eines ehemaligen Gewerkschaftssekretärs, der zeitweise auch Mitglied der Bremer Bürgerschaft war, entschieden.
Dem Mann war eine Betriebsrente in Form einer Gesamtversorgung zugesagt, die einen bestimmten Prozentsatz seiner Bezüge als Gewerkschaftssekretär nicht überschreiten durfte und die zum einen aus der Betriebsrente, zum anderen aus den anrechenbaren Leistungen bestand. Zu diesen gehören nach den Richtlinien der Unterstützungskasse neben den gesetzlichen Renten und den Versorgungsbezügen nach beamtenrechtlichen Vorschriften auch vergleichbare Bezüge aus der Versorgung der Abgeordneten. Das schließt entgegen der Ansicht des Funktionärs die Altersentschädigung als ehemaliges Mitglied der Bremischen Bürgerschaft ein, so die Richter (Az 3 AZR 465/02).
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