Bitte annehmen!
Bundesarbeitsgericht (Az.: 5 AZR 19/05)
Besteht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Streit, ob das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet wurde und stellt sich im Nachhinein heraus, dass ein Aufhebungsvertrag nicht zustande gekommen ist, hat der Arbeitgeber nur dann Annahmeverzugsvergütung zu bezahlen, wenn der Arbeitnehmer zuvor seine Arbeitsleistung angeboten hat. Zu dieser Entscheidung kommt jetzt das Bundesarbeitsgericht (Az.: 5 AZR 19/05)
Zu diesem Themenbereich berät Sie:
Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper
Kanzlei Dr. Stumper - firstlex
Tel.: 0700 3477 8539 *
dr.stumper@firstlex.de
Neuer Wall 80, 20354 Hamburg
*12 ct./Min aus dem Festnetz der Telekom |
 |
Letztes Update 19.01.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

|
