Bin ich schon drin?
Ist ein Arbeitnehmer im Wege unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung in einem Unternehmen beschäftigt und wird dieses später auch auf dem Papier zu seinem Arbeitgeber, so gilt die Betriebszugehörigkeit des Betroffenen auch für die Zeit, in der er offiziell bei dem Fremdunternehmen angestellt war. Das hat jetzt das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Das hat zur Folge, dass auch sämtliche betriebliche Versorgungsregelungen zu seinen Gunsten vom ersten Arbeitstag an gelten. Die Festsetzung eines anderen Stichtages der Betriebszugehörigkeit im Arbeitsvertrag kann daran nichts ändern.
Zu diesem Themenbereich berät Sie:
Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper
Kanzlei Dr. Stumper - firstlex
Tel.: 0700 3477 8539 *
dr.stumper@firstlex.de
Neuer Wall 80, 20354 Hamburg
*12 ct./Min aus dem Festnetz der Telekom |
 |
Letztes Update 20.01.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

|
