BGH erleichtert Vermietern Eigenbedarfs-Kündigungen
BAG Rechtsprechung soll geändert werden
27.01.2010 In einem Betrieb könnten bald mehrere Tarifverträge nebeneinander gelten. Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt will die Rechtsprechung des BAG entsprechend ändern und den bisherigen "Grundsatz der Tarifeinheit" aufgeben. Dem muss allerdings der Zehnte Senat zustimmen. (Az: 4 AZR 549/08)
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