Bewegt euch, Beamte!
Europäischer Gerichtshof (Az C453/00)
Eine Verwaltungsbehörde kann verpflichtet sein, eine bestandskräftig gewordene Entscheidung zu überprüfen, wenn sich aus einem später erlassenen Urteil ergibt, dass diese Entscheidung auf einer unrichtigen Auslegung europäischen Rechts beruhte. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof entschieden. Die Verwaltungsbehörde muss demnach entscheiden, inwieweit sie verpflichtet ist, die in Rede stehende Entscheidung zurückzunehmen, ohne die Belange Dritter zu verletzen (Az C453/00).
Letztes Update 21.01.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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