Eine Kündigung verstößt gegen Art. 6 Abs. 1 GG, wenn sie wegen der Eheschließung des Arbeitnehmers mit einer chinesischen Staatsangehörigen ausgesprochen wurde
Das BVerwG hat entschieden, dass das generelle Internetverbot im Glücksspielstaatsvertrag weder gegen das Grundgesetz noch gegen europäisches Unionsrecht verstößt
Der Arbeitnehmer kann in entsprechender Anwendung des § 670 BGB einen Anspruch gegen den Arbeitgeber haben, ihm erforderliche Aufwendungen zu erstatten
Der Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund bis zu zwei Jahre zu befristen, steht eine frühere Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht entgegen, wenn diese mehr als drei Jahre zurückliegt
Beschwerderecht des Arbeitnehmers, § 84, 85 BetrVG
Wenn eine Zielvereinbarung ungerecht festgelegt worden ist, steht dem Arbeitsnehmer ein Beschwerderecht zu.
Dem einzelnen Arbeitnehmer steht auch das Beschwerderecht nach § 84 BetrVG zu, wenn er das Gefühl hat, dass eine Zielvereinbarung ungerecht festgelegt worden ist, oder eine Bewertung der erfüllten Kriterien als unzutreffend anzusehen ist. Da in der Regel der unmittelbare Vorgesetzte der das Zielvereinbarungsgespräch geführt hat, zugleich auch die „zuständige Stelle des Betriebes“ nach § 84 BetrVG darstellt, ist es anzuraten, die Beschwerde nicht gegenüber dem unmittelbaren Vorgesetzten anzubringen, sondern bei einem höherrangigen Vorgesetzten.
Zugleich kann der einzelne Arbeitnehmer auch den Betriebsrat hinzuziehen oder die Beschwerde unmittelbar bei ihm einreichen.