Eine Kündigung verstößt gegen Art. 6 Abs. 1 GG, wenn sie wegen der Eheschließung des Arbeitnehmers mit einer chinesischen Staatsangehörigen ausgesprochen wurde
Das BVerwG hat entschieden, dass das generelle Internetverbot im Glücksspielstaatsvertrag weder gegen das Grundgesetz noch gegen europäisches Unionsrecht verstößt
Der Arbeitnehmer kann in entsprechender Anwendung des § 670 BGB einen Anspruch gegen den Arbeitgeber haben, ihm erforderliche Aufwendungen zu erstatten
Der Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund bis zu zwei Jahre zu befristen, steht eine frühere Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht entgegen, wenn diese mehr als drei Jahre zurückliegt
Beratungsrecht § 111 BetrVG und Mitbestimmung nach § 112 BetrVG
Grundlegende Änderung der Betriebsorganisation; Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden; Betriebe ab 20 Arbeitnehmern
In seltenen Fällen könnte auch ein Beratungsrecht nach § 111 BetrVG und ein Mitbestimmungsrecht nach § 112 BetrVG eingreifen. Dies wäre dann der Fall, wenn der Arbeitgeber die Einführung eines neuen Personalbeurteilungssystemes mit der grundlegenden Änderung der Betriebsorganisation nach § 111 Nr. 4 BetrVG verbindet (z.B. durch gleichzeitige Einführung von Gruppenarbeit) oder grundlegend neue Arbeitsmethoden nach § 111 Nr. 5 BetrVG einführt (z.B. aufgrund von Rationalisierungsmaßnahmen). Dies wird in der Praxis eher selten sein, soll hier aber vollständigkeitshalber erwähnt werden. Die Beteiligungsrechte finden nur in Betrieben mit mindestens 20 Arbeitnehmern Anwendung.
Eine Sozialplanpflicht nach § 112 BetrVG besteht nur, wenn mit der Einführung der Maßnahmen zu wirtschaftlichen Nachteilen der Arbeitnehmer des Betriebes führt.