Befristet und entrechtet?
Bundesarbeitsgericht (Az 6 AZR 24/03)
Die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz von befristet Beschäftigten regeln auch für den Bereich des Entgelts das Verbot einer sachlich nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung gegenüber unbefristet Beschäftigten. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vor.
Ein solches Diskriminierungsverbot müssen Tarifvertragsparteien bei der Ausgestaltung von Besitzstandszulagen im Rahmen der Umstellung eines Entlohnungssystem beachten (Az 6 AZR 24/03).
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