Außerirdische sind unter uns
Die Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO) ist eine Gewerkschaft und deshalb zu Tarifabschlüssen in der Lage.
Die Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO) ist eine Gewerkschaft und deshalb zu Tarifabschlüssen in der Lage. So entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht (Az.: 1 ABR 51/03).
Sie erfülle alle hierfür nach der Rechtsprechung erforderlichen Voraussetzungen. Sie sei frei gebildet, gegnerfrei, auf überbetrieblicher Grundlage organisiert, strukturell unabhängig und erkenne das geltende Tarifrecht an. Obwohl es sich um eine relativ kleine Organisation handele, sei sie hinreichend mächtig, um Druck auf die Arbeitgeberseite auszuüben. Bei der UFO sind mindestens 32 % der ca. 20.000 Flugbegleiter organisiert.
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Letztes Update 19.01.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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