Aus-Verkauf
Auch ein Insolvenzverwalter, der den insolventen Betrieb weiter veräußert, kann einem Arbeitnehmer auf Grund eines Erwerberkonzepts rechtmäßig kündigen.
Auch ein Insolvenzverwalter, der den insolventen Betrieb weiter veräußert, kann einem Arbeitnehmer auf Grund eines Erwerberkonzepts rechtmäßig kündigen, wie das Bundesarbeitsgericht jetzt entschieden hat.
Die Kündigung ist dann nicht rechtswidrig, wenn ein verbindliches Konzept oder ein Sanierungsplan des Erwerbers vorliegt, dessen Durchführung im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung bereits greifbare Formen angenommen hat.
Der Zulassung einer solchen Kündigung stehen entsprechende Kündigungsschutzvorschriften nicht entgegen, da diese keine "künstliche Verlängerung" des Arbeitsverhältnisses bei einer vorhersehbar fehlenden Beschäftigungsmöglichkeit des Arbeitnehmers bei dem Erwerber bezwecken. Für die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung des verkaufenden Insolvenzverwalters nach dem Erwerberkonzept kommt es - jedenfalls in der Insolvenz - nicht darauf an, ob das Konzept auch bei dem Veräußerer hätte durchgeführt werden können (Az 8 AZR 97/02).
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