Antrag auf Gestellung einer betriebseigenen Auskunftsperson
Musterschreiben
An die
Geschäftsführung
im Hause
Hinzuziehung einer betriebseigenen Auskunftsperson
gem. § 80 Abs. 2 S. 3 BetrVG
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Beantwortung unseres Schreibens vom (Datum) und die Überlassung der geforderten Unterlagen. Nach einer ersten Auswertung hat der Betriebsrat auf seiner Sitzung am (Datum) beschlossen, eine betriebseigene Auskunftsperson gem. § 80 Abs. 2 S. 3 BetrVG hinzuzuziehen. Der Beschluss liegt in Kopie bei. (Beschluss beifügen). Wir fordern Sie daher auf, uns schriftlich Ihre Einwilligung hierzu im Sinne des § 80 Abs. 2 S. 3 BetrVG zu erteilen.
Die Einwilligung erstreckt sich auf die Möglichkeit, auf die vorgeschlagenen sachkundigen Mitarbeiter als Auskunftspersonen zuzutreten und von ihnen im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Ansprüche Auskünfte und Erläuterungen zur oben genannten Maßnahme einzuholen.
Die Mitarbeiter sind durch die Geschäftsleitung zur entsprechenden Kooperation anzuweisen. § 79 BetrVG wird beachtet. Die Einholung der Auskünfte erfolgt durch Mitglieder des Betriebsrats und durch die Ihnen bekannten Berater des Betriebsrats.
Wir schlagen folgende Personen als Auskunftspersonen vor:
Name Abteilung Thema der Auskunft Zweck der Auskunft
Für Ihre Einwilligung bitten wir um freundliche Beachtung des Termins bis zum
(Datum)
Soweit Sie Vorschläge ablehnen möchten, bitten wir um konkrete Begründung, ebenfalls bis zum o.g. Termin.
Mit freundlichen Grüßen
Betriebsrat
Zu diesem Themenbereich berät Sie:
Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper
Kanzlei Dr. Stumper - firstlex
Tel.: 0700 3477 8539 *
dr.stumper@firstlex.de
Neuer Wall 80, 20354 Hamburg
*12 ct./Min aus dem Festnetz der Telekom |
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Letztes Update 30.05.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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