Ansprüche anmelden
Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 3 AZR 298/04)
Sieht eine Versorgungsordnung einen Anspruch auf betriebliche Invalidenrente vor, besteht ein solcher Anspruch auch dann, wenn der begünstigte Arbeitnehmer vorzeitig, vor Eintritt der Invalidität, aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist. Dies kann jetzt einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts entnommen werden (Az.: 3 AZR 298/04).
Voraussetzung sei nur, dass der Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis eine bestimmte Mindestzeit, die sogenannte Unverfallbarkeitsfrist, zurückgelegt hat, führten die Richter in ihrer Begründung aus.
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Letztes Update 19.01.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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