Alte Lehrer
ab dem 55. Lebensjahr eine Pflichtstundenermäßigung aus Altersgründen
Die Regelung eines Bundeslandes, nach der Lehrkräften ab dem 55. Lebensjahr eine Pflichtstundenermäßigung aus Altersgründen gewährt wird, nicht aber solchen, die mit dem Dienstherrn Altersteilzeit vereinbart haben, verstößt gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Das hat jetzt das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Die Regelung des beklagten Landes benachteiligt Lehrkräfte in Altersteilzeit. Ein die Ungleichbehandlung der Lehrkräfte in Altersteilzeit rechtfertigender Grund ist nicht gegeben. Altersteilzeit und Stundenermäßigung aus Altersgründen verfolgen unterschiedliche Zwecke. Die Vereinbarung von Altersteilzeit soll vorrangig Auszubildenden und Arbeitslosen Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnen. Die Stundenermäßigung soll ältere Lehrkräfte von den altersbedingten besonderen Belastungen des Unterrichts entlasten. Das gleiche Entlastungsbedürfnis besteht auch für ältere Lehrkräfte, die Altersteilzeit in Anspruch nehmen.
Zu diesem Themenbereich berät Sie:
Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper
Kanzlei Dr. Stumper - firstlex
Tel.: 0700 3477 8539 *
dr.stumper@firstlex.de
Neuer Wall 80, 20354 Hamburg
*12 ct./Min aus dem Festnetz der Telekom |
 |
Letztes Update 20.01.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

|
