Alte Behinderte raus?
Wer berechtigt ist, eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch zu nehmen, verliert die Möglichkeit auf Altersteilzeit.
Wer berechtigt ist, eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch zu nehmen, verliert die Möglichkeit auf Altersteilzeit. Diese Gesetzeslage hat jetzt das Bundesarbeitsgericht als mit Europarecht und mit dem Grundgesetz vereinbar bestätigt.
Dies führt dazu, dass schwerbehinderte Menschen - anders als nicht schwerbehinderte Arbeitnehmer - keine weitergehenden Rentenansprüche durch eine spätere, z.B. bis zum 65. Lebensjahr dauernde Altersteilzeitarbeit erwerben können (Az 9 AZR 122/0).
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