Alt und sachlich
Ältere Arbeitnehmer dürfen in Deutschland zunächst nicht mehr ohne sachlichen Grund nur befristet eingestellt werden
Ältere Arbeitnehmer dürfen in Deutschland zunächst nicht mehr ohne sachlichen Grund nur befristet eingestellt werden. Das urteilte jetzt der Europäische Gerichtshof in einem weiteren Verfahren (Az.: C-144/04).
Diese Regelung des Hartz-I-Gesetzes verstoße in ihrer allgemeinen Form gegen den Gleichheitsgrundsatz. Danach kann Deutschland die Regelung aber nachbessern und damit retten. Denn die Beschäftigungsmöglichkeiten älterer Arbeitsloser zu fördern sei ein anerkennenswertes Ziel, das eine gewisse Ungleichbehandlung durchaus rechtfertigen könne, betonten die Europarichter.
Letztes Update 21.01.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

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