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Änderung im Bundesverfassungsgesetz – Eingriff in die Grundrechte

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes und anderer Gesetze verabschiedet. Dessen Auswirkungen auf den Datenschutz bei den Nachrichtendiensten wären gravierend.
Er stößt daher auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.

Dazu die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff:
„Dieser Gesetzesentwurf ändert die Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland. Das Bundesamt für Verfassungsschutz bekommt neue, zentralisierte Auswertungs- und Analysebefugnisse. Die Verfassungsschutzbehörden der Länder sollen alles an das Bundesamt für Verfassungsschutz übermitteln, was für die zentrale Auswertung und Analyse relevant ist. Welche Relevanzkriterien gelten, bleibt offen. Dazu soll das Bundesamt für Verfassungsschutz weitreichende Datenbestände anlegen, die es umfassend auswerten darf. Bisherige Schranken für die Datenverarbeitung in zentralen Dateien fallen zu großen Teilen weg.“

Nachrichtendienste greifen mit ihren Maßnahmen tief in Grundrechte ein. Denn diese Maßnahmen sind nach der bestehenden Gesetzeslage weit im Vorfeld einer Gefahr angesiedelt, ohne dass die Betroffenen gegen Gesetze verstoßen haben müssen. Das derzeitige Recht regelt unzureichend, über welchen Personenkreis die Nachrichtendienste überhaupt Daten erheben und speichern dürfen. Es differenziert auch nicht hinlänglich, wann die Dienste gegen wen welche Mittel einsetzen dürfen.
Sicherheitspolitik darf sich deshalb nicht darauf beschränken, den Nachrichtendiensten mehr Personal, mehr Sachmittel und mehr Befugnisse zu geben. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts – zuletzt zur Antiterrordatei – sollten vielmehr Anlass für eine grundlegende Reform des Rechts der Nachrichtendienste sein.

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