Abgeschossen
Das deutsche Verbot des Betriebs eines „Laserdroms“ mit simulierten Tötungshandlungen
Die Europäische Generalanwältin ist in ihrem Schlussantrag in einem Verfahren einer Automatenfirma gegen die Stadt Bonn der Ansicht, dass das deutsche Verbot des Betriebs eines „Laserdroms“ mit simulierten Tötungshandlungen nicht gegen europäisches Recht verstößt.
Sie betont, dass eine schwere Gefährdung der Menschenwürde, deren Schutz auch europarechtlich geboten sei, den Eingriff in den freien Dienstleistungsverkehr rechtfertigen könne.
Die Ansicht des Generalanwalts ist für den Europäischen Gerichtshof nicht bindend, wird aber meist von ihm übernommen (Az C-36/02).
Letztes Update 21.01.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

|
