Abgefunden und unversichert
Bundesarbeitsgericht (Az 8 AZR 341/02)
Hat ein ehemaliger Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess eine Abfindung erhalten, so deckt diese im allgemeinen auch den Verlust der betrieblichen Altersversorgung in Form einer Kapitallebensversicherung. Das hat jetzt das Bundesarbeitsgericht entschieden (Az 8 AZR 341/02).
Zu diesem Themenbereich berät Sie:
Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper
Kanzlei Dr. Stumper - firstlex
Tel.: 0700 3477 8539 *
dr.stumper@firstlex.de
Neuer Wall 80, 20354 Hamburg
*12 ct./Min aus dem Festnetz der Telekom |
 |
Letztes Update 20.01.2010 | Copyright© firstlex – Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper |

|
